Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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II. Verfügungsen ber Departemen t. 
Der Departements des Innern und des Kriegs: 
Des Ober-Rekrutirungsraths. 
Vorladung der abwesenden Milltärpflichrigen zur Nachaushebung. 
Diejenigen Militärpflichtigen, welche 
bei der diesjährigen Aushebung nicht er- 
schienen sind, ohne daß für sie eine Be- 
freiung nachgewiesen worden wäre, sind 
nach Maßgabe ihrer Loos-Nummer zum 
Kontingent oder zu dessen Ergänzung 
vorläufig bezeichnet worden. 
Da nun den vorläufig Bezeichneten ge- 
stattet ist, sich wegen ihres Wegbleibens 
von der Aushebung bei der Nachaushe- 
bung zu rechtfertigen, und solchenfalls 
ihre etwaigen Befreiungs-Gründe nach- 
träglich auszuführen, so werden dieselben 
hiemit öffentlich aufgerufen, sich zu diesem 
Ende bei der Nachaushebung, wolche 
an heutigem Tage beginnt, und den lezten 
d. M. endigt, in der berreffenden Kreis- 
stadt einzufinden, widrigenfalls gegen sie 
als Ungehorsame nach Vorschrift deo Re- 
krutirungs = Gesebes verfahren werden 
wird. 
Stuttgart den 1. April 1833. 
Kapff. 
Ü — 
Dienst-Erledigungen. 
Durch die Vefoͤrderung des Ober-Justiz- 
Sekretärs Fleischmann zum Assessor 
bei dem Königl. Gerichtshofe in Ulm ist 
eine Sekretärs-Stelle bei dem Königl. 
Gerichtshofe in Tübingen erledigt worden. 
Die Bewerber um dieselbe haben sich in- 
nerhalb drei Wochen bei dem letztgedach- 
ten Gerichtshose zu melden. 
Die erledigte Pfarrei Gußenstadt, Dioͤ- 
cese Heidenheim, hat, nachdem die bisheri-
	        
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