Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

richtohofe in Ellwangen dem Oberamts- 
gerichts-Aktuar Herbort zu übertragen 
geruht. 
Der auf die erledigte Pfarrei Darms- 
heim, Dekanats Böblingen, von Patronats 
wegen nominirte Vikar, M. Gmelin, 
vor Ehningen, ist am 33. v. M. auf diese 
Stelle bestätigt worden. 
Umer dem 35. v. M. ist die erledigte 
Oberamts-Arzts-Stelle in Heilbronn dem 
Stadt-Arzt Dr. Seyffer daselbst, und 
die erledigte Oberamts-Arzte-Seelle in 
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Besigheim dem bieberigen Unteramts-Arzt 
Dr. Laiblen, in Pfullingen, Oberamts 
Reutlingen, übertragen worden. 
Unterm :4. v. M. wurde dem zu der 
katholischen Pfarrei Lonthal, Dekanats 
Ulm, ernannten bisherigen Caplan Zink, 
in Aulendorf, und 
unterm 36. v. M. dem zur katholischen 
Pfarrei Friedberg, Dekanats Saulgau, 
ernannten Pfarrer Konrad, in Ober- 
sulmentingen, Dekanats Biberach, die 
Königliche Bestätigung ertheilt. 
UI Vefügungen der Departemen té. 
A.) Der Departements der Justiz, der auswäctigen Angelegenhei- 
ten und des Innern: 
der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten und des 
Innern. 
In Betreff des Verbots unmittelbarer Communikation der Königlichen Stellen mit den E#- 
sandrschaften. 
Es haben sich schon öfters Unterbehör= 
den, wenn sie zu Dienst-Geschäften die Mit- 
wirkung auswärtiger Stellen zu bedürfen 
geglaubt haben, unmittelbar an Konigl. 
Gesandtschaften bei auswärtigen Höfen 
oder an die an dem Konigl. Hofe beglau- 
bigten fremden Gesandtschaften gewendet. 
Da eine solche unmittelbarc Mittheilung 
von Seite untergeordneter Behörden an 
sich unzuläßig erscheint, namentlich zu Ber- 
35gerungen und unnüten Kosten Anlaß 
giebt; so wird sämtlichen Unterbehörden 
jede unmittelbare amrtliche Correfpondenz 
mit den Königl. Gesandtschaften im Aus- 
lande, so wie mit den am Kömpgl. Hofe 
beglaubigten fremden Gesandtschaften mit 
der Weisung untersagr, sich in Fällen, 
welche eine amtliche Mitthetlung an Ge-
	        
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