Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Des Königl. katholischen Kirchenraths. 
Die diesjährige Prüfung für die Zulassung zum deatschen Schalstaude betreffend. 
Da man für zweckmäßig gefunden hat, 
daß diejenigen Jünglinge, welche sich dem 
deutschen Schulstande widmen wollen, 
vor ihrer Aufnahme einer Prüfung über 
ihre Vorkenntnisse und Fähigkeiten unter- 
worfen werden, so haben Alle, welche sich 
im vergangenen Monat März um die 
Erlaubnis, als Lehrlinge des Schulwesens 
eintreten zu dürfen, vorschriftmäáßig ge- 
meldet haben, und nicht bereits abgewie- 
sen wordensind, sich bei der betreffenden Prü- 
fungs = Commission am Mittwoch den 
21. Mal Abends zur Präfung zu stellen, 
und zwar: 
die Bittsteller aus den Schulinspektorats- 
Bezirken Biberach, Ehingen, Laupheim, 
Munderkingen, Riedlingen, Uttenweiler, 
Wiblingen und Zwiefalten, bei der Prä- 
fungs-Commisston in Riedlingen; 
die aus den Inspektoraten Leutkirch, 
Ravensburg, Saulgau, Schussenried, Tett- 
nang, Waldsee und Wangen, bei der 
Präfungs-Commission in Ravensburg; 
die aus den Inspektoraten Ellwangen, 
Enbach, Gmönd, Lauchheim, Neresheim 
und Unterkochen, bei der Prüfungs-Com- 
mission in Ellwangen; 
die aus den Juspektoraten Amrichshau- 
sen, Mergentheim und Stuttgart bei der 
Prüfungs-Commission in Neckarsulm; 
die aus den Inspektoraten Horb, Obern= 
dorf, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen 
und Wurmlingen bei der Prüfungs-Com- 
mission in Rottweil. 
Die Prüfung selbst wird am -:. und 
à5. Mai vorgenommen werden. 
Die Schulinspektoren haben nun auf 
diese Anordnung alle in ihrem Schul- 
inspektorate befindliche Individuen, welche 
sich der obgedachten Prüfung unterwerfen 
sollen, unverzüglich aufmerksam zu machen, 
und ihnen zugleich zu eröffien, daß, da 
ihre Birtschriften mit den Beilagen der 
angewiesenen Präüfungs-Commission von 
hier aus mitgetheilt werden, sie keine 
weltere Zeugnisse deßfalls vorzulegen brau- 
chen. 
Stuttgart den 36. April 18-5. 
Camerer. 
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