zu einer zwei und einhalbjähri-
gen Zuchthausstrafe und nachher zu
ein jähriger Reklusson in einem
Zwangs-Arbeitshause, sodann zu Stel-
lung untet strenge polizeiliche Auf-
sicht;
5Barbara Strobel, Ehefrau des
Franz Joseph Strobel, von Fachsen=
feld, wegen in Genossenschaft verübter
Marktbiebstählé, die ihr viertes Dieb-
stahls-Verbrechen constituiren, unter
Einrechnung eines Theils des erstan-
denen Arrestes, noch zu einer zehen-
monatlichen Zuchthausstrafe und
nachheriger fünfmonatlicher Re-
klusson in einem Zwungs-Arheitshaus,
sodann zu nachherlger Stellung unter
Am 4. März wurde:
1. auf den Grund der bei dem O. A. Ge-
richte in Hall verhandelten Umersu=
chung-
a) Friedrich Barfußz, von Vellberg,
wegen Widersetzlichkeit gegen obrigkeit
liche Diener durch ernstliche Andro-
bung von Gewalt, so wie wegen gre-
ber wörtlichen Injurien gegen den
lhm vorgesetzten Gemeinde-Rath, zu
drei= und einhalbmonatlicher Fe-
stungsstrafe, und
b) dessen Ehefrau Sophie Catharine,
wegen gleicher Vergehen, zu drei-
und einhalbmonatlicher Zucht-
bausstrafe verurtheilt.
Unterm 6. März ist:
strenge polizeiliche Aufsicht; 5. auf den Grund einer bei dem O. A.Ge-
1) Johann Eiberger, von Deufstetten, richte Ellwangen gefuͤhrten Untersu-
wegen vieler in Genossenschaft veruͤb- chung:
ter, zwar erster und kleiner, aber zum a) Johann Bonct, von Schwenningen,
Theil qualificirter Diebstähle, zu ein-
jähriger er Festungsstrafe;
8) Ottmar Lindle, gebürtig bon Zei-
hertshofen bei Grombach im Bairi-
schen und wohnhaft zu Umterdeusstet=
ten, wegen. mehrerer in Genossenschaft
veruͤbter, zwar kleiner aber zum Theil
qualificirter und zugleich wiederholter
Diebstaͤhle, zu ein jähriger Festungs=
strafe.
wegen theils ehebrecherischen theils
ausserehelichen Incests mit seiner Stief-
tochter, neben Bezahlung seiner Arrest-
Azungs= und der Hälfte der Unterfu-
chungs = Kosien, zu zweijähriger
Zuchthausstrafe;
b) dessen Stieftochter, Catharine Abel,
wegen gleichen Verbrechen, und. we-
gen eines zu Schulden gebrachten Scor-
0tatibns= Vergehens, neben Bezahlung