Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Name und Wohnort Verbrechen 15 der Snewechun Schitnuns 
des oder der erfolgten Anzeige zustaͤndigen Oberamts- 
Flüchtigen. Vergehen. derselben. gerichts. 
IVv.) Donau-Kreics. 
Schreyvogel, Jo- Diebstahl. 21. Sept. 1332. Tettnang. 
hann. 
Bregenz. 5 
üher Joh. Huber. 
(Eibher —efe or Landstreicherei. 4. Aug. 1822. Saulgau. 
centia. 
Riedhausen. 
vodt. Der Kanzlei-Director des K. Justiz-Ministerium: 
Steck. 
B.) Des Departements des Innern: 
1. des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, die Errichtung drtlicher Hülfskassen zur Umerstützung ärmerer Biehbalter betreffend. 
Da die Erfahrung lehrt, daß die Land= 
leute, welche nicht hinlängliches Vermögen 
besizen, um sich ihr Vich aus eigenen 
Mitteln anschaffen zu können und sich zu 
Benützng der Vortheile ihres landwirth- 
schaftlichen Gewerbes mit sogenanntem 
Stellvieh behelfen, mancherlei wucherli- 
chen Anforderungen cigennütiger Vieh- 
versteller blos gestellt sind; so haben 
Seine Koönigliche Majestät gnädigst 
zu befehlen geruhr, daf alle zweckdienliche 
Einleitungen getroffen werden sollen, um 
gedachte Landleute durch Errichtung drtli- 
cher Hülfs= und Leihkassen in den Stand 
zu sehen, durch den Ankauf eigenen Vie- 
hes den vollen Genuß des aus der Vieh- 
zucht hervorgehenden Gewinns sich zu 
verschaffen. 
Indem man dieses hiemit zur öffentli- 
chen Kenntniß bringt, zweifelt man nicht, 
daß die Königl. Kreis-Regierungen und 
Oberämter in Vollziehung der ihnen des- 
halb zugegangenen bosonderen Aufträge 
überall Theilnahme und Unterstuͤtzung 
finden werden. Insbesondere will man 
die Vorsteher derjenigen Orte, in welchen
	        
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