Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

gart, wegen wiederholter gewerbsmaͤ- 
ßiger Unzucht in der Residenzstadt eine 
vierzehenmonatliche Zuchthaus- 
strafe; 
b) der Dorothee Schwab, von Böblin- 
gen, wegen gleichen Vergehens und 
wegen verbotswidrigen Eintritts in die 
Residenzstadt eine fünfzehnmonat, 
liche Zuchthausstrafe zuerbannt, 
auch jeder ihre eigenen Arrest= und die 
Hälfte der Untersuchungs-Kosten zuge- 
schieden. 
Am 15. April wurde: 
lo. Johannes Schwarz, Weingärtner von 
Bietigheim, O. A. Besigheim, wegen 
wiederholter Entwendung und wegen 
Vagirens, neben Zuscheidung der Unter- 
suchungs-Kosten und des Schadens-Er- 
sabes mit viermonatlicher Zwangs= 
Arbeitshausstrafe belegt. 
Am 19. April wurden verur- 
theilt: 
11. Michael Brezel, von Eberstadt, 
O.A. Weinsberg, wegen wiederholter 
Diebstähle und wiederholter Scortation, 
neben dem Ersahe des Schadens und 
Bezahlung seiner Arrest-Azungs= und 
Untersuchungs-Kosten zu ein jhriger 
Zuchthausstrafe mit Willkomm und 
nachheriger Einsperrung in ein ZJwangs- 
Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, 
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14. 
wenigstens aber auf die Dauer von 
sechs Monaten; 
13. Eberhard Friedrich Burkhard, von 
Stuttgart, wegen wiederholter Ver- 
untreuung und wegen Vagirens, neben 
Bezahlung seiner Arrest= und Untersu- 
chungs-Kosten zu fünf und zwanzig 
Stockstreichen und dreimonatli- 
cher Zwangs-Arbeitshausstrafe. 
Am 44. April wurde:: 
13. der zu Babnang in Untersuchung ge- 
kommene Friedrich Hinderer, von 
Kaisersbach, O. A. Welzheim, wegen 
qualificirten Diebstahls, neben Zuschei- 
dung seiner Arrest-Azungs= und Unter- 
suchungs-Kosten mit viermonatlicher 
Festungsstrafe belegt. 
Am 36. April wurde: 
gegen die bei dem Eriminal-Amt 
Stuttgart in Untersuchung gekommene 
Susanne Margarethe Krauß, von 
Ober-Urbach, O.A. Schorndorf, we- 
gen wiederholten Vagirens, Bettelns 
und wiederholten verbotswidrigen Ein- 
tritts in die Residenzstadt, neben Zu- 
scheidung ihrer Arrest-Azungs= und 
Untersuchungs-Kosten eine zweimo- 
natliche Zuchthausstrase und nachhe- 
rige Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
beitshaus bis zu erprobter Besserung, 
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