Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Den 2. April wurde: 
1. Maria Leber, von Heidenheim, auf 
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den Grund der von dem O.A. Gericht 
Ulm geführten Untersuchung wegen Ehe- 
bruchs, Lügen vor Gericht und wie- 
derholten Vagirens neben dem Ersatz 
ihrer Verhafts= und der Untersu- 
chungs-Kosten zu zehen wöchiger cht- 
hausstrafe in Marggröningen und nach- 
beriger sechswöchiger Einsperrung in 
dem Zwangs= rbeitshauê zu Ellwan- 
gen verurtheilt. 
Am 1::. April warde: 
der bei dem O.A.Gericht Ulm in Un- 
tersuchung gekommene Sebastian Belst- 
ler, von Weissenstein, O.A. Geißlin- 
gen, wegen kleinen, einfachen und er- 
setzten, aber im rechtlichen Sinne drit- 
ten Diebstahls, neben Verfällung in 
seine Verhafts und sämtliche Untersfu- 
chungs-Kosten zu sechsmonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe und nachheriger 
dreimonatlicher Einsperrung in dem 
Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm, und 
., der bei dem O.A.Gerichte Gôppingen 
in Untersiuchung gekommene Michael 
Fürterling, von Methlangen, O. A. 
Gmuͤnd, wegen Diebstahls-Versuchs in 
1 
IV. Gerichtshof fuͤr 
2 
1 
den Donau-Kreis. 
1. Criminal= Senat. 
- 
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Betracht der von ihm wegen Diebstahls 
früher bereits erstandenen Criminal-= 
Strafen, neben Verfällung in seine Ver- 
hafts= und ; der Untersuchungs-Ko- 
sten zu dreimonallicher Zuchthaus- 
strafe in Heilbronn und nachheriger 
Einsperrung in dem Zwangs-Arbeits- 
hause zu Ellwangen bis zu erprobter 
Besserung, wenigstens aber auf die Dau= 
er von zwei Monatren verurtheilt. 
Den 14. April wurde: 
der suspendirte Amtmannn und Amts- 
schreiber Christlieb, zu Munderkin- 
gen, O. A. Ehingen, wegen Fälschung 
von Urkunden, wegen Vetrugs und son- 
stiger Vergeben, von seinen Aemtern 
cassirt, zu künstiger Vebleidung jeder 
öffentlicher Stelle für unfähig erklärt 
und zu viermonatlicher Festungs- 
strafe mit angemessener Beschäftigung in- 
nerhalb der Festung und zum Ersatz 
eines angemessenen Theils der Unter- 
suchungs-Kosten verurtheilt. 
Am 16. April wurde: 
Theresia Müller. von Oberdischingen, 
auf den Grund der von den O. A. Ge- 
richten Ravensburg und Riedlingen ge- 
führten Untersuchung wegen nachgefolg-
	        
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