Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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ter Diebstahls-Theilnahme, Concubi- 
nats, frecher Luͤgen vor Gericht, wie- 
derholten mehrjährigen Vagirens und 
wegen Verbindung mit berüchtigten 
Jaunern, neben Verfällung in sämt- 
liche Kosten zu dreimonatlicher 
Zuchthausstrafe in Heilbronn nebst ein- 
sfachem Willkomm, und nachheriger 
Einsperrung in das Zwangs-Arbeits- 
haus zu Ulm bis zu erprobter Besse- 
rung, weniestens aber auf acht Mo- 
nate verurtheilt. 
An demselben Tage wurde 
weiter: 
die bei dem O. A. Gerichte Göppingen 
in Untersuchung gebommene Margare- 
the Ankele, von Ebersbach, wegen 
Fälschung einer öffentlichen Urkunde 
und wiederholten Vagirens, neben Ver- 
fällung in smtliche Kosten zu zwei- 
munatlicher Zuchthausstrafe in Heil- 
bronn und nachheriger Einsperrung in 
das Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis 
zu erprobter Vesserung, wenigstens aber 
auf die Dauer von fünf Monaten; 
. Johann Georg Elbe, von Heisierkirch, 
welcher bei dem O. A. Gerichte Ravens- 
burg in Untersuchung kam, wegen qua- 
lificirten Diebstahls und wiederholter 
Afotie, neben Verfällung in einen Theil 
der Untersuchungs= Kosien zu drei- 
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monatlicher Festungs-Arbeitsstrafs 
und nachheriger Einsperrung in cinem 
Zwangs= Arbeitshause bis zu erprob- 
ter Besserung, wenigstens aber auf 
sechs Monate; 
der bei dem O. A. Gerichte Wiblingen 
in Untersuchung gekommene Oswald 
Müller, von Achstetten, wegen wie- 
derholter Landstreicherei neben dem Er- 
satz sämtlicher Kosten zur Einsperrung 
in das Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
aber auf die Dauer von acht Monaten, 
endlich 
. Anton Lohr, von Maselheim, welcher 
bei dem O.A. Gerichte Biberach in Un- 
tersuchung kam, wegen wiederholter Wil- 
derei, mehrfacher Jagdercesse, unbefug- 
ten Gewehrbesitzes, und frechen Luͤgens 
und Laͤugnens vor Gericht, neben der 
Verbindlichkeit zum Ersatz des Scha- 
dens und eines Theils der Untersu- 
chungs = Kosten und neben Confiskation 
seiner Schiefgewehre und der Unfabig- 
keits-Erblärung zu dem künftigen Be- 
sitze eines solchen zu viermonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt. 
Den 15. April wurde: 
D10. auf den Grund der von dem O. A.Ge- 
richte Wiblingen gesührten Untersuchung, 
Johanna Koöhner, von Illerrieden, we-
	        
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