Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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N. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Mintsterium. 
Bekanutmachung, die Anordnung regelmäsiger Semester-Prüfungen für die zweire Dienst= Prüfung. 
bei dem Königl. Ober,Tribunal betreffend. 
Da die Anordnung regelmäßiger Seme- 
ster-Prüfungenfür die zur zweiten Dienst- 
Präfung bei dem K. Ober-Tribunal zu- 
I daͤ zweiter Classe sowohl 
für die Ordnung des Dienstes bei dieser 
hochsten Gerichts-Stelle als für die Beföèr- 
derung des Prüfungs-Geschäftes erforder- 
lich geworden ist; so werden diejenigen 
Referendére, welche zu Erstehung dieser 
Prüfung befäbiget und die Zulassung zu 
derselben nachzusuchen gesonnen sind, hier- 
durch aufgefordert, ihre diesfälllgen Gesu- 
che auf die vorgeschriebene Weise und unter 
Augabe ihres Aufenthalts-Orts bis zum 
15. Juli d. J. bei dem K. Justiz-Mini- 
sterium um so gewisser einzureichen, als 
im Falle des Nicht-Einhaltens dieses Ter- 
mins der Nachtheil des Ausschlusses von 
der nächsten Semester-Prüfung für die 
Säumigen unfehlbar eintreten würde. 
Den zu dieser Prüfung zugcelassenen Re- 
ferendaren werden sodann von der Prä- 
fungs-Commission des K. Ober-Tribunals 
die zur Ausarbeitung der Probe-Relatio- 
nen erforderlichen Abten ohne Verzug zu- 
gestellt werden. 
Stuttgart den 6. Juni 1325. 
Maucler. 
B.) Der Deportements der Justiz, der auswärtigen Angelegenhei- 
ten, des Innern und der Finanzen: 
der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern 
und der Finanzen. 
Die Einsendung der einer Dekretur bedürfenden Kostengettel über Staats-Ausgaben bekreffend. 
Bei dem nahe bevorsiehenden Termin 
zum Rechnungs-Abschlusse der Staats- 
Haupt-Casse und der sämtlichen Special= 
Cassen, werden die höheren Verwaltungs- 
Behörden sowohl, als die ihnen unterge- 
ordneten Amtsstellen, Oberamts-Gerichte, 
Oberämter, Dekanatämter, Kameral= und 
Forstämter an zeitige und genaue Vollzie-
	        
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