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N. Verfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Mintsterium.
Bekanutmachung, die Anordnung regelmäsiger Semester-Prüfungen für die zweire Dienst= Prüfung.
bei dem Königl. Ober,Tribunal betreffend.
Da die Anordnung regelmäßiger Seme-
ster-Prüfungenfür die zur zweiten Dienst-
Präfung bei dem K. Ober-Tribunal zu-
I daͤ zweiter Classe sowohl
für die Ordnung des Dienstes bei dieser
hochsten Gerichts-Stelle als für die Beföèr-
derung des Prüfungs-Geschäftes erforder-
lich geworden ist; so werden diejenigen
Referendére, welche zu Erstehung dieser
Prüfung befäbiget und die Zulassung zu
derselben nachzusuchen gesonnen sind, hier-
durch aufgefordert, ihre diesfälllgen Gesu-
che auf die vorgeschriebene Weise und unter
Augabe ihres Aufenthalts-Orts bis zum
15. Juli d. J. bei dem K. Justiz-Mini-
sterium um so gewisser einzureichen, als
im Falle des Nicht-Einhaltens dieses Ter-
mins der Nachtheil des Ausschlusses von
der nächsten Semester-Prüfung für die
Säumigen unfehlbar eintreten würde.
Den zu dieser Prüfung zugcelassenen Re-
ferendaren werden sodann von der Prä-
fungs-Commission des K. Ober-Tribunals
die zur Ausarbeitung der Probe-Relatio-
nen erforderlichen Abten ohne Verzug zu-
gestellt werden.
Stuttgart den 6. Juni 1325.
Maucler.
B.) Der Deportements der Justiz, der auswärtigen Angelegenhei-
ten, des Innern und der Finanzen:
der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern
und der Finanzen.
Die Einsendung der einer Dekretur bedürfenden Kostengettel über Staats-Ausgaben bekreffend.
Bei dem nahe bevorsiehenden Termin
zum Rechnungs-Abschlusse der Staats-
Haupt-Casse und der sämtlichen Special=
Cassen, werden die höheren Verwaltungs-
Behörden sowohl, als die ihnen unterge-
ordneten Amtsstellen, Oberamts-Gerichte,
Oberämter, Dekanatämter, Kameral= und
Forstämter an zeitige und genaue Vollzie-