Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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tions-Kommandanten mit dem letzten Tage 
jeden Monats geschlossen, und ohne Auf- 
schub an den Bezirks-Kommandanten, 
von diesem aber an den Kommandeur 
eingeschickt, welch leßterer sofort den Haupt- 
Rapport an die Ministerien des Innern. 
und des Kriegswesens erstattet. 
Meldungen. 
. 732. 
Die gewöhnlichen Meldungen, welche den 
militährischen Theil des Dienstes berreffen- 
werden nach der Reihenfolge der Dienst- 
Ordnung je am 12- und 20. Monrstag 
en das Bezirks-Kommando, am 15. und 
35. aber an den Kommandeur erstattet, 
welcher nach Beschaffenheit des Gegenstan- 
des die Sache felbst erledigr, oder an die 
höhere Stelle bringt. 
Meldungen von Wichtigkeit fud an keine 
Termine gebunden- 
Schema'e 
. 77. 
Die Schema's zu allen schriftlichen Ein- 
gaben werden den Bezirks-Kommandan- 
ten durch den Kommandeur zugefertigt. 
Mufkerungen, 
Der Stafions-Kommandanten. 
t—t 
Je am zweiten Sonntage vor oder nach 
dem Gottes-Dienste hat der Stations- 
Kommandant seine Abtheilung in der 
Oberamts-Staht zu versammeln, die Aus- 
rüstung der Mannschaft, befonders die Be 
schaffenheit der Gewehre zu visttlren, die 
Dienstbücher sorgfältig zu durchgehen, sol- 
che, so weir es geschehen kann, mit seiner 
Kommandir-Aiste zu vergleichen, dle vor- 
gefundenen Mängel zu rügen., oder nach 
Beschaffenheit der Umstände weiter zu 
melden. 
Zugleich werden die Löhmung und Ver- 
pflegungs = Gelder ausgezahlt (K. 66. 
Nro. 3.), und die etwaigen Befehle der 
bürgerlichen oder Milirär-Behörden aus 
gegeben. 
Auch sind die Landjäger zu veranlassen, 
bei dieser Gelegenheit die in der vergan- 
genen Woche im Dienste gesammelten No- 
üzen sich gegenseirig mitzutheilen, und über 
ihr Verhalten beim Streisen, bei Ver- 
folgung gefährlicher Verbrecher u. s. w. 
sich gemeinschaftlich zu berathen. 
De#r Bezirks -Kommandanten. 
K. 5. 
WVon drei zu drei Monaten, im Jamar, 
April, Julius und Oktober bereisen kie 
Bezirks-Kommandanten sämtliche Sta- 
rions-Kommando's des Kreises und mustem 
jede Abtheilung in der HOberamts-Stas, 
wozu der Oberamtmann einzuladen ,b ulld
	        
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