Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Nro. 34. 
Koͤniglich Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samstag, den 28. Juni 1833. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Ole in dem Monat Mai 1925 von den Gerichtshhfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse 
betreffend. 
In dem versflossenen Ronat Mai sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- 
merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts--Stellen in das Staats- 
und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längerc, als dreimonatliche 
Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entsernung eines Staats= oder Commun- 
Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
I. Criminal-Senat. 
Den 6. Mai wurde: das von dem Gerichtshofe in Tübingen 
1. in der Rekurssache des Oberamtöge- unterm 20. Jan. d. J. wider ihn gefällte 
richts-Abtuar Panzer, in Reutlingen, (S.-z# des Reg. Blatts von 1633 ein-
	        
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