geruͤckte) Erkenntniß, unter Verwerfung
ber vorgebrachten Nichtigkeits -Klage
abgecndert und sofort erkannt: daß
Rekurrent wegen des bei mehreren amt-
lichen Arbeiten bewiesenen Mangels an
Fleitz und Aufmerksamkeit und wirkli-
cher Rückschritte in seinen früher erprob-
ten Kenntnissen, so wie wegen Unge-
bührlichkeiten gegen den ihm vorgeseß-
ten Oberamts-Richter und andere Per-
sonen und Behörden von der bisher von
ihm bekleideten Oberamtsgerichts= Ak-
tuars-Stelle auf die Dauer eines Jahrs
mit Gehalts-Verlust zu suspendiren,
nach dessen Ablauf aber ohne Ersatz
der Umzugs = Kosten auf ein anderes
Oberamtsgerichts-Aktuariat zu versetzen
und in sämtliche Kosten beider Instan-
zen zu verurtheilen seye.
Den 20. Mai wurde:
. in der Rekurssache des Georg Michael
Abel und dessen Ehefrau Barbara, geb.
Frey, von Crispenhofen, O.A. Kün-
zelsau, das von dem Gerichrshofe zu
Ellwangen unterm 13. März und 1.
April d. J. wegen grober Verbal-In-
jurien und wiederholter gegen das Leben
Anderer gerichteter Drohungen, so wie
wegen Drohung einer Brandstiftung
und resp. einiger anderer Vergehen ge-
füllte (S. 347 und S. 399 des Reg.
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L
S
Blatts von 1333 eingerückte) Stras-Er--
kenntniß unter Verurtheilung der Re-
kurrenten in die Kosten zweiter Irstanz
lediglich bestétigt.
Den 13. Mai wurde:
. in der Rekurssache des suspendirten
Schultheisen, Andreas Herter, von
Indelhausen, O. A. Münsingen, das
von dem Gerichtshofe zu Ulm unterm
14. December v. J. wider ihn gesällte
(S. 108 des Reg. Blatts von 1833 ein-
gerückte) Straf-Erkenntniß abgeändert,
Rekurrent sofort wegen verschiedener
Kassen-Reste und Fälschung, neben Ver-
fällung in den Schaden= und Kosten-
Ersaßb, von seinen Aemtern entsetzt, zu
Bekleidung jedes öffentlichen Amtes für
unfähig erklärt, und zu einer sechsmo--
natlichen Zuchthausstrafe in Markgrö-
ningen verurtheilt;
in der Rekurssache der Margarethe
Ankele, von Ebersbach, O A. Göp-
pingen, das von dem Gerichtshofe in
Ulm unterm 16. April d. J. wegen Fäl-
schung einer öffentlichen Urkunde und
wiederholten Vagirens wider dieselbe
gefällte (S. cot des Reg. Blatts ron
1633 eingerückte) Straf-Erkenntniß,
unter Verurtheilung der Rekurrentin
in die Kosten zweiter Instanz be-
stätigt.