Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

geruͤckte) Erkenntniß, unter Verwerfung 
ber vorgebrachten Nichtigkeits -Klage 
abgecndert und sofort erkannt: daß 
Rekurrent wegen des bei mehreren amt- 
lichen Arbeiten bewiesenen Mangels an 
Fleitz und Aufmerksamkeit und wirkli- 
cher Rückschritte in seinen früher erprob- 
ten Kenntnissen, so wie wegen Unge- 
bührlichkeiten gegen den ihm vorgeseß- 
ten Oberamts-Richter und andere Per- 
sonen und Behörden von der bisher von 
ihm bekleideten Oberamtsgerichts= Ak- 
tuars-Stelle auf die Dauer eines Jahrs 
mit Gehalts-Verlust zu suspendiren, 
nach dessen Ablauf aber ohne Ersatz 
der Umzugs = Kosten auf ein anderes 
Oberamtsgerichts-Aktuariat zu versetzen 
und in sämtliche Kosten beider Instan- 
zen zu verurtheilen seye. 
Den 20. Mai wurde: 
. in der Rekurssache des Georg Michael 
Abel und dessen Ehefrau Barbara, geb. 
Frey, von Crispenhofen, O.A. Kün- 
zelsau, das von dem Gerichrshofe zu 
Ellwangen unterm 13. März und 1. 
April d. J. wegen grober Verbal-In- 
jurien und wiederholter gegen das Leben 
Anderer gerichteter Drohungen, so wie 
wegen Drohung einer Brandstiftung 
und resp. einiger anderer Vergehen ge- 
füllte (S. 347 und S. 399 des Reg. 
466 
L 
S 
Blatts von 1333 eingerückte) Stras-Er-- 
kenntniß unter Verurtheilung der Re- 
kurrenten in die Kosten zweiter Irstanz 
lediglich bestétigt. 
Den 13. Mai wurde: 
. in der Rekurssache des suspendirten 
Schultheisen, Andreas Herter, von 
Indelhausen, O. A. Münsingen, das 
von dem Gerichtshofe zu Ulm unterm 
14. December v. J. wider ihn gesällte 
(S. 108 des Reg. Blatts von 1833 ein- 
gerückte) Straf-Erkenntniß abgeändert, 
Rekurrent sofort wegen verschiedener 
Kassen-Reste und Fälschung, neben Ver- 
fällung in den Schaden= und Kosten- 
Ersaßb, von seinen Aemtern entsetzt, zu 
Bekleidung jedes öffentlichen Amtes für 
unfähig erklärt, und zu einer sechsmo-- 
natlichen Zuchthausstrafe in Markgrö- 
ningen verurtheilt; 
in der Rekurssache der Margarethe 
Ankele, von Ebersbach, O A. Göp- 
pingen, das von dem Gerichtshofe in 
Ulm unterm 16. April d. J. wegen Fäl- 
schung einer öffentlichen Urkunde und 
wiederholten Vagirens wider dieselbe 
gefällte (S. cot des Reg. Blatts ron 
1633 eingerückte) Straf-Erkenntniß, 
unter Verurtheilung der Rekurrentin 
in die Kosten zweiter Instanz be- 
stätigt.
	        
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