wenigstens aber auf die Dauer von
achtzehen Monaten;
8. Heinrich Drauz, von Hellbronn, we-
gen im Affekt verübter Verwundung,
und dadurch verschuldeter Tödtung, ne-
ben Bezahlung seiner Arrest= Azungs-
und Untersuchungs= auch der Cur-In-
spektions= und Sektions = Kosten, zu
vierjaähriger Festungsstrafe;
r9. auf den Grund einer von dem O. A.Ge-
richte Neckarsulm geführten Unterfu-
chung:
a) Valentin Schedel, von Reckarsulm,
wegen in verabredeter Verbindung ver-
übter, zum Theil gualificirter und
ausgezeichneter Diebstähle zu fünfmo-
natlicher,
b) Christooh Ludmann, von Bittel-
bronn, wegen beziehungsweise in Ge-
nossenschaft verübter, zum Theil qua-
lificirter und ausgezeichneter Diebstähle
zu fünfmonatlicher,
D) Friedrich Bäuerle, von Ochsenbach,
O. A. Brackenheim, wegen eines in Ge-
meinschaft verübten qualiffzirten und
ausgezeichneten Diebstahls, zu vier-
monatlicher Festungsstrafe;
dabei wurden Jedem seine Arrest= und 2
der Untersuchungs-Kosten, so wie der
Ersaß des Schadens, beziehungsweise
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unter solidarischer Verbindlichkeit, zu-
geschieden.
Am 13. Mai wurde:
10. der Stiftungs-Pfleger zu Schmie,
O. A. Maulbronn, Joͤhann Gottlieb
Reutter, wegen injurioͤser und zum
Theil verlaͤumderischer Bezuͤchte gegen
das ihm vorgesehte Oberamt und gegen
mehrere Personen, wegen muthwilligen
Querulirens, intellektueller Urheber-
schaft eines ausgezeichneten Diebstahls,
wegen eines durch Kassen-Eingriffe ge-
setzten Pflegschafts-Kassen-Restes und
zu dessen Verdeckung verübter fortgeses-
ter Fälschungen, von seinem Amte als
Stifrungs-Pfleger cassirt, zu Bekleis
dung eines öffentlichen Amtes für un-
F4dhis erklärt, und mit einer seiner
körperlichen Beschaffenheit angemessenen
fünfmonatlichen Festungsstrase be-
legt, auch ihm der Ersatz des Schadens
nebst Zinsen aus der Rest= Summe
und die Bezahlung eines angemessenen
Theils der Untersuchungs-Kosten zuge
schieden.
Am 15. Mai wurden verurtheilt:
11. auf den Grund einer von dem H. A.Ge-
richte Böblingen vorgenommenen Unter
suchung:
a) Johannes Meßger, von Aidlingen,