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wegen grober mit Mißhandlung ver-
bundener Widersetzlichkeit gegen Land-
jäger, und wegen hoͤchst frechen und
drohenden Benehmens gegen seine
Obrigkeit zu achtmonatlicher,
d) Conrad Friedrich Rösch, von da,
wegen thätlicher mit Mitzhandlung ver-
bundener Widerselichkeit gegen Land-
jäger zu fünfmonatlicher,
c) Johannes Vetter, von da, wegen
thätlicher Widersetzlichkeit gegen Land-
jäger zu viermonatlicher,
d) Jakob Friedrich Gemmi daselbst,
wegen thätlicher mit Mißhandlung ver-
bundener Widersetlichkeit gegen Land-
jäger, auch wegen frechen und drohen-
den Benehmens gegen die ihm vorge-
sete Obrigkeit zu fünfmonatlicher,
e) Johann Georg Haug von da, wegen
thätlicher mit Mißhandlung verbun-
dener Widersehlichkeit gegen Landjäger
zu viermonatlicher,
O Johannes Stürner daselbst, wegen
thätlicher Widersetzlichkeit gegen Land-
jäger zu drei und einhalbmonat-
licher Festungsstrafe.
Daneben wurden den Verurtheilten ihre
Arrest und ein angemessener Theil der
Untersuchungs-Kosten zugeschieden.
Am 17. Mai wurde:
12. dem zu Eßlingen in Verhaft gekom-
menen Juden Benjamin Aaron, von
Zaberfeld, O. A. Brackenheim, wegen
Mitwirkung zu einem großen Diebstahl
neben Zuscheidung seiner Arrest= und
eines Theils der Untersuchungs-Kosten,
eine anderthalbjährige Zuchthaus-
strafe zuerkannt.
Am 20. Mai wurden verurtheilt:
75. der zu Marbach in Untersuchung ge-
kommene Jakob Schnabel, von Win-
terbach, O.A. Schorndorf, wegen schwe-
rer und gefährlicher Körper-Verlehzung
neben der Verbindlichkeir zu Bezahlung.
der Haft= und Untersuchungs= auch
Heilungs-Kosten zu fünfmonatlicher
Festungsstrafe und einer Züchtigung mit
fünf und zwanzig Stockstreichen,
unter Vorbehalt eines Strafzusatzes auf
den Fall, wenn die Verlezung einen
bleibenden Schaden nach sich ziehen sollte.
Am ?. und :2o. Mai wurde:
14. auf den Grund einer von dem O. A. Ge-
richte Brackenheim geführten Unterfu-
chung:
#a) der suspendirte Schultheiß Jakob Frie-
drich Strobel, von Häfnerhaslach,
wegen zum Theil mittelst fortgesetzter
Fälschung verübter Unterschlagungen,
wegen Betrugs und Entwendung, auch
Eigenmächtigkeit, und nachläßiger
Amtsführung zu viermonatlicher