Festungsstrafe, mit angemessener Be-
schaͤftigung innerhalb der Festung ver-
urtheilt, von der Stelle eines Schult-
heißen cassirt, zu Bekleidnng eines
oͤffentlichen Amtes fuͤr unfaͤhig, und
seiner Militaͤr-Verdienst-Medaille fuͤr
verlustig erklaͤrt, auch ihm der Er-
satz des verursachten Schadens und die
Bezahlung der Haͤlfte der Untersu-
chungs-Kosten auferlegt;
b) der suspendirte Gemeinde-Pfleger
Christoph Friedrich Hirsch daselbst,
wegen zum Theil mittelst fortgesetzter
Faͤlschung veruͤbter Unterschlagungen,
wegen Betrugs, unerlaubter Geschenk-
reichung, Eigenmaͤchtigkeiten und nach-
laͤßiger Amtsfuͤhrung von der Stelle
eines Gemeinde-Pflegers cassirt, zu
Bekleidung eines oͤffentlichen Amtes
fuͤr unfaͤhig erklaͤrt, und neben der
PVerbindlichkeit zum Ersaße des Scha-
dens, so wie zu Bezahlung von der
Untersuchungs-Kosten mit zwei und
einhalbmonatlicher Festungsstrafe
mit angemessener Beschäftigung inner-
halb der Festung belegt.
Am :2:. Mai wurden verurtheilt:
15. Friedrich Hauber, von Stuttgart,
wegen Räckfalls in einen afotischen Le-
benswandel neben Zuscheidung der Un-
tersuchungs = Kosten, zu vbiermonat-
licher Zwangs-Arbeitshausstrafe;
16. der Schäferknecht Jakob Friedrich
Eitel, von Aurich, O. A. Vaihingen,
wegen zweier Diebstähle, welche den
dritten Diebstahl ausmachen, und wo-
von der eine qualificirt ist, neben dem
Ersaße des Schadens und der Unter-
suchungs = Kosten zu einer Züchtigung
mit fünfundzwanzig Stock strei-
chen, dann zu einjähriger Festungs-
strase und nachheriger Einsperrung in
ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu er-
probter Besserung, wenigstens aber auf
sechs Monatez;
17. der zu Stuttgart in Untersuchung ge-
kommene Johann Georg Schimpf,
von Schbnaich, O.A. Böblingen, we-
gen wiederholten Vagirens, Benelns
und verbotenen Eintritts in die Residenz-
stadt, ferner wegen Unbotmaßigkeit
und Injurien gegen Polizeidiener, auch
wegen ungebührlichen Betragens vor
Gericht, neben Zuscheidung der Unter-
suchungs = Kosten zu neunm onatl
cher Zwangs= Arbeitshausstrafe;
16. Wilhelm Pfaff, von Heslach beo
Stuttgart, wegen Veruntreuung, auch
wiederholten Vagirens und Bettelns zu
vierzehnmonatlicher Zuchthausstra
fe und nachheriger Einsperrung in ein