Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Festungsstrafe, mit angemessener Be- 
schaͤftigung innerhalb der Festung ver- 
urtheilt, von der Stelle eines Schult- 
heißen cassirt, zu Bekleidnng eines 
oͤffentlichen Amtes fuͤr unfaͤhig, und 
seiner Militaͤr-Verdienst-Medaille fuͤr 
verlustig erklaͤrt, auch ihm der Er- 
satz des verursachten Schadens und die 
Bezahlung der Haͤlfte der Untersu- 
chungs-Kosten auferlegt; 
b) der suspendirte Gemeinde-Pfleger 
Christoph Friedrich Hirsch daselbst, 
wegen zum Theil mittelst fortgesetzter 
Faͤlschung veruͤbter Unterschlagungen, 
wegen Betrugs, unerlaubter Geschenk- 
reichung, Eigenmaͤchtigkeiten und nach- 
laͤßiger Amtsfuͤhrung von der Stelle 
eines Gemeinde-Pflegers cassirt, zu 
Bekleidung eines oͤffentlichen Amtes 
fuͤr unfaͤhig erklaͤrt, und neben der 
PVerbindlichkeit zum Ersaße des Scha- 
dens, so wie zu Bezahlung von der 
Untersuchungs-Kosten mit zwei und 
einhalbmonatlicher Festungsstrafe 
mit angemessener Beschäftigung inner- 
halb der Festung belegt. 
Am :2:. Mai wurden verurtheilt: 
15. Friedrich Hauber, von Stuttgart, 
wegen Räckfalls in einen afotischen Le- 
benswandel neben Zuscheidung der Un- 
tersuchungs = Kosten, zu vbiermonat- 
licher Zwangs-Arbeitshausstrafe; 
16. der Schäferknecht Jakob Friedrich 
Eitel, von Aurich, O. A. Vaihingen, 
wegen zweier Diebstähle, welche den 
dritten Diebstahl ausmachen, und wo- 
von der eine qualificirt ist, neben dem 
Ersaße des Schadens und der Unter- 
suchungs = Kosten zu einer Züchtigung 
mit fünfundzwanzig Stock strei- 
chen, dann zu einjähriger Festungs- 
strase und nachheriger Einsperrung in 
ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu er- 
probter Besserung, wenigstens aber auf 
sechs Monatez; 
17. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- 
kommene Johann Georg Schimpf, 
von Schbnaich, O.A. Böblingen, we- 
gen wiederholten Vagirens, Benelns 
und verbotenen Eintritts in die Residenz- 
stadt, ferner wegen Unbotmaßigkeit 
und Injurien gegen Polizeidiener, auch 
wegen ungebührlichen Betragens vor 
Gericht, neben Zuscheidung der Unter- 
suchungs = Kosten zu neunm onatl 
cher Zwangs= Arbeitshausstrafe; 
16. Wilhelm Pfaff, von Heslach beo 
Stuttgart, wegen Veruntreuung, auch 
wiederholten Vagirens und Bettelns zu 
vierzehnmonatlicher Zuchthausstra 
fe und nachheriger Einsperrung in ein
	        
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