1086 Schwaben u. Neuburg.
holt werden. Die Kaiser des fränkisch-salischen Hauses dagegen verfügten
willkürlich über die Abtei und gaben sie als königliches Gut sogar Lalen zu Lehn,
bis das Wormser Concordat 1122 das Stift gegen solche Eingriffe sicher stellte,
indem von nun an der Abt von den Conventualen gewählt und vom Keiser
durch Ueberreichung des Scepters mit den Regalien belehnt werden sollte.
Der erste Abt dieses Benediktinerstiftes war Audogar l. v. 773—796, welcher
von Kaiser Karl zum Vorsteher bestimmt wurde und von diesem Schutz und
Schirm für das Kloster erlangte. Dem Schirmvogte schrieb Kaiser Karl drei
Eide vor: 1) den eines nützlichen Advokaten; 2) jenen, daß er
von dem Gerichtsertrag . Theile an den Abt abliefern wolle,
und 3) daß er von den Kellhöfen, Leibeigenen und Kloster bauern
nichts, nicht einmal das Uebernachten fordern solle. Wann
dem Abte des Stiftes Kempten die Fürstenwürde verliehen wurde, läßt sich
nicht bestimmt angeben, nur soviel wissen wir, daß er in der Mitte des zwölften
Jahrhunderts schon zu den geistlichen Fürsten gezählt wurde. Stift und Statt
Kempten standen selten in guten Beziehungen zueinander (sieh S. 1022 dieses
Brs) und als im dreißigjährigen Kriege das Stift von den Schweden Unsägliches
zu leiden hatte, wofür der Abt die Stadt Kempten verantwortlich
machen wollte und sogar deßhalb beim Reichshofrath gegen sie Klage erheb,
konnte ein besseres Einvernehmen um soweniger erzielt werden, als es dem
Stifte trotz der altstädtischen Einsprache im Jahre 1728 gelang, das Stift
zur Stadt zu erheben und Stadtrechte zu erlangen. Das Reichsstift Kempten
hat von 773 an bis zu seiner Auflösung 1803 also während seines mehr als
tansendjährigen Bestands 104 Abte gehabt, von denen der letzte Castolus von
Reichlin-Meldegg 1793 gewählt wurde, aber schon ein Jahr nach der Aufhebung
des Stiftes starb. Der Fürstabt dieses Reichsstiftes war der römischen
Kaiserin Erzmarschall, und in geistlichen Dingen exemt stand er unmittelbar
unter dem päbstlichen Stuhle. Das Kapitel zählte 20 Mitglieder,
welche alle adeliger Abkunft sein mußten. Diese Reichsprälatur hatte mit
Ausnahme des Dorfes Binswangen und mehrerer Ortsantheile zerstreut liegender
Dörfer ein zusammenhängendes geschlossenes Gebiet mit der Stifssta
dt, sieben Märkten, 85 Dörfern und vielen Höfen und Schlößern
in folgenden acht Pflegämtern: Hohenthann, Grönenbach, Falken, Sulz- und
Wolkenberg, Liebenthan, Kemnat und Thingau, welche unter der fürstlichen
dunch die Rechte der Landschaft eingeschränkten Regierung zu Kempten standen.
Buchenberg, marktberechtigtes Pfarrdorf im Landkapitel Legau, mit einer
sehr schönen Rirche und Resten eines römischen Wachtthurmes mit Wall und
Graben, erhielt vom Kaiser Friederich III. 1185 Marktrechte. Der Kirchensatz
gehörte von Alters her dem Stifte Kempten. Durach, Pfarrderf im
Landkapitel Kempten, zeigt noch Ueberreste römischer Fortifikationen, aus wolchen
im Mittelalter eine Burg erstand, von der noch ausehnliche Reste vorhamden
sind. Früher war der Ort im Besitze der von Schellenberg, kam aber im