gen zwar ersten und einfachen, aber
großen Diebstahls, ferner wegen eines
Hausdiebstahls, und einer weitern blei-
nen und einfachen Entwendung, auch
frechen und beharrlichen Lügens und
Läugnens vor Gericht zu vier und
einhalbmonallicher Zuchthausstrafe
in Heilbronn und zum Ersatze des gestif-
teten Schadens und sämtlicher Kosten
verurtheilt.
Den 3:. Mai wurden:
14. auf den Grund der bei dem O. A. Gerichte
Wiblingen gepflogenen Untersuchung:
a) Bernhard Hiller, von Wain, we-
gen eines ausgezeichneten und im recht-
lichen Sinne zweiten Diebstahls, we-
gen gefährlicher Drohungen, wieder-
holten incestuosen Concubinats, und
frechen Lügens und Längnens vor Ge-
richt, neben Versällung in seine Ver-
hafts= und z der Untersuchungs-Ko-
sten, zu zehenmonatlicher Festungs-
Arbeitsstrafe nebst Willkomm undnach=
heriger Einsperrung in das Zwangs-Ur-
beitshaus zu Ulm bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf die
Dauer von sechs Monaten, und
b) Kunigunde Pfister, von Staig, we-
gen wiederholten incestuosen Concubi=
nats, neben Verfällung in ihre Ver-
hafts= und3 der Untersuchungs-Kosten
zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe
zu Ludwigsburg verurtheilt.
An demselben Tage wurde end-
lich noch:
15. Marie Anne Leins, von Aulendorf,
O.A. Waldsee, wegen fortgesetzten ehe-
brecherischen Concubinats und wieder-
holten Bagirens, neben Verfällung in
sämtliche Kosten, zu siebenmonatli-
cher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg
und nachheriger dreimonatlicher
Einsperrung in dem Zwangs-Arbeits“
hause zu Ulm verurtheilt.
Nachtrag zu den Straf-Erkenntnissen vom Monat Afpril.
Den #2. April wurde:
der vormalige Stadtschreiber, D. Diesch,
zu Saulgau, wegen verschuldeten, je-
doch ersetzten Kassenrests als vormaliger
rechnender Bürgermeister der Stadt
Saulgau und anderer grober Dienst-
vergehen, neben Entlassung von seinem
blöher bekleideren Amte und Unfähig-
keits-Erkl4rung zu einer verrechnenden
und überhaupt zu einer selbstständigen
Seelle, zu sechsmonatlicher Festungs-
strafe mit angemessener Beschäftigung
innerhalb der Festung verurtheilt, auch
hinsichtlich des Kostenpunkts das Ange-
messene verfügt.