Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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BDeilage Lit. B 
  
Instruktion, die könftige Einrichtung der Bedblkerungs-Listen betreffend- 
Unter Beziehung auf den. K. 10 der Ks- 
niglichen Verordnung vom heutigen Tage 
über die Vereinfachung der Geschäftr im 
Departemem des Innern werden nachste- 
hende Vorschriften ertheilt. 
Art. 1. 
Die jährlich abzufassende Tabelle über 
den Gang der Bevölkerung erhält folgen- 
de Rubriken: 
A.) Anzähl der Orts-(Gemeinde-Ober- 
amts-) Angehbrigen im vorigen Jahr. 
.) Zuwachs:. 
1) Geborne, 
1.) Eheliche, 
2:) Unecheliche. 
11) Hereingezogene, « 
-.).ausandernOttenwadbigretchox 
s.)aus·fcemdrn"Staate-s. 
C.) Abgang: 
I) Gestorbene. 
ID HKinausgezogem: 
1.) in andere Orte des Königtrichs, 
2.) in fremde Staaten. 
D.) Gegenwärtige Anzahl der Orts, (Ge- 
meinde-Oberamts-) Angehbrigen. 
Art. 1 
Die Rubriken A. und D., ebenso jede der. 
unter B. und C. angegebenen Sperial#= 
Rubriken zerfallen in die Unterabtheilun- 
gen: 
Muͤnnliche und Weibliche. 
Art. 3. 
Die Todtgebornen sind sowohl unter dem: 
Zuwachs durch Geburt, als umer dem: 
Abgung durch Tod)zu berechnen. 
Art. 4. 
Die Zählüng der abwesenden Orts-Ans- 
gehörigen und der. anwesenden Fremden- 
in einzelnen Jahren oder auch einzelnen- 
Punkten bleibt jedesmaliger besonderer. 
Anordnung vorbehalten. 
Art. 5. 
Die von zehn zu zehn Jahren; zu ferti- 
gende Tabelle äber den Stand der Be- 
völkerung wird in folgende Rubriken ge- 
theilt: 
A.) Anzahl der Orts- (Gemeinde-Ober- 
amts-) Angehdrigen. 
n. Alrers-Klassen: 
1.) unter 6 Jahren, 
#.) vom vollendeten 6. — 14. Jahr 
3.) vom. — f4. — 2o0. — 
r. )l vom — 20. — 15. 
5.) vom — 25. — 40. —
	        
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