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zungen ohne längeren Zeitverlust einzusen-
den, widrigen Falls man sie auf ihre Ko-
sten durch Wartboten abholen lassen wird.
Uebrigens wird bei denjenigen im Ko-
nigreich begüterten Abdelichen, welche sich,
der in der erwähnten Bekanntmachung
vom 15. Jan. 1818 enthaltenen Vorschrift
unerachter, über ihre staatsbürgerlichen
Verhälwisse, welchem Staate nämlich je-
des Familien = Glied in Ansehung des
Staats-Böürgerrechts angehöre, entweder
gar nicht erklärt, oder aus die deßhalb
an sie ergangenen Anfragen nur auswei-
chende Antworten gegeben haben, Falls
sie vicht innerhalb des obigen Termins
von zwei Monatrin noch eine bestimmm'e
ErklArung übergeben, dafür angenommen
werden, daß fie auf das Württeme-gische
Staats-Bürgerrecht keinen Anspruch ma-
chen, sondern als Ausländer angesehen
und behandelt sepn wollen.
Scuttgart den 4. Juli 1#8
Schmidlin.
1. Des evangelischen Consistorium.
aAufstellung zweier evangelischen Schulamts-Candideatren als Lehrer bei der mit dem landwirkt-
schaftlichen Institut zu Hohenheim zu verbiudeuden Erziebungs-Austalt für arme Ku#ben.
Da nach einer Mittheilung der Central=
stelle des landwirthschaftlichen Vereins
vom 2:2 Juni d. J. Seine Ksnigliche
Majestät die Verbindung einer Erzie-
hungs = Anstalt für verwahrloste arme
Kinder mit dem landwirthschaftlichen In-
stitut in Hohenheim angcordnet, und zu-
Fleich befohlen haben, daß auch vier Candi-
daten des Schullehrer-Standes, worunter
zwei evangelischer Confession seven, mittelst
öffentlichen Aufrufs freiwilliger Bewerber
ausgewáhlt und nach Hohenheim ausge-
nommen werden sollen, um auch durch sie
seiner Zeit die neueren Erfahrungen im
Gebiete der Landwirthschaft und die da-
rauf gegründeten besseren landwirthschaft-
lichen Grundsäße schueller unter den Land-
volk zu verbreiten, so fordert das eran-
gelische Consistorium nun hiemit solche be-
reits auf Prodvisorate eraminirte Candi=
daten des Schulstands evangelischer Co#m-
session, welche umer den nachfolgenden
Bedingungen nach Hobenheim aufgenom-
men zu werden wünschen, auf, innerhalb
acht Tagen bei demselben sich schriftlich zu
melden.
Die aufzunehmenden Schulamts-Can-
didaten haben für das Erstemal 16 Mo-
nate, nehmlich vom 1. Juli 1823 bis 34.
October 1834 in der Anstalt zu Hleiben,