Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

und so viel moͤglich alle Vorlesungen des 
boͤhern landwirthschaftlichen Instituts zu 
besuchen, nedenbri jedoch zum Behnf ih- 
rer Fortbildung im pádagogischen Fache 
den Hauptlehrer der Kinder-Anstalt und 
den Justituts-Geistlichen ihrer Confession 
in ihren Verrichtungen zu unterstützen. 
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Jeder dieser Schnlamts = Candidaten hat 
in Hohenheim Wohnung. Licht, Holz, 
Bett, Wäsche, Kost und in Krankheits- 
fällen #nedicinische Hülfe, so wie den Un- 
terricht ganz frei zu genießen. 
Stuttgart den 37. Juni 18-35. 
Wachrer. 
5n) Enmichtung einer weiteren kehrstelle am Schullehrer= Srminar zu Eglingen. 
Da Seine Königliche Majestät 
bei der immermehr zunehmenden Anzahl 
der Zöglinge des Schullehrer= Seminars 
in Eßlingen die Errichtung einer neuen 
Haupt##ehrerstelle an dieser Anstalt mit ei- 
nem Jahresgehalt von 1200fl. in Geld 
einschließlich des Hauszinses gnadigst ge- 
nehmigt haben. so werden hiemit erfahrne 
und geübte Pädagogen aus dem geistlichen 
Stande ausgefordert, sich innerhalb vier 
Wochen bei dem Kbmgl. ebangelischen 
Consistorium um diese Stelle zu melden 
und ihre schriftlichen Eingaben mit den er- 
forderlichen Zeugnissen zu unterstützen. 
Ausser der allgemeinen Kenntniß der Päda- 
gogik und Didactik wird besondere Kennt- 
niß der neuern Lehrmethoden, Uebung und 
Gewandtheit im Unterrichten und Exziehen, 
gründliche Kenmniß der Religion undihrer 
Geschichte, der deutschen und lateinischen 
Sprache, und der sogenannten Realien 
von den Bewerbern um diese Stelle erfor- 
dert. Besonders wünschenswerth ist es, 
wenn der neue Lehrer fär den Unterricht 
in der einheimischen Pflanzenkunde und in 
der Obstbaumzucht die erforderlichen Kennt- 
niffr besitzt. Die Obliegenheiten des neuen 
Lehrers werden in der Uebernahme einen 
Theils des Unterrichts in der Rellgion, in 
der deurschen und lateinischen Sprache, und 
in denjenigen Realien, für welche er vor- 
zugsweise geeignet seyn wird, ferner im 
Beaufsichtigen des Schul-Unterrichts und 
namentlich in Theilnahme an dem Unter- 
richte in der kleinen Taubstummen= und 
Blinden-Anstalt, die mit dem Seminar 
in Verbindung geset werden soll, beste- 
hen. Ausserdem hat er mit dem Inspektor 
des Seminars und den öbrigen Lehrern 
an der Aufsicht und Erziehung der 35g- 
linge, so wie an dem besondern Gottes- 
dienst, der im Seminar für sie gehalten 
wird, Antheil zu nehmen. Besonders aber 
ist derselbe bestimmt, den Inspektor in
	        
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