und so viel moͤglich alle Vorlesungen des
boͤhern landwirthschaftlichen Instituts zu
besuchen, nedenbri jedoch zum Behnf ih-
rer Fortbildung im pádagogischen Fache
den Hauptlehrer der Kinder-Anstalt und
den Justituts-Geistlichen ihrer Confession
in ihren Verrichtungen zu unterstützen.
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Jeder dieser Schnlamts = Candidaten hat
in Hohenheim Wohnung. Licht, Holz,
Bett, Wäsche, Kost und in Krankheits-
fällen #nedicinische Hülfe, so wie den Un-
terricht ganz frei zu genießen.
Stuttgart den 37. Juni 18-35.
Wachrer.
5n) Enmichtung einer weiteren kehrstelle am Schullehrer= Srminar zu Eglingen.
Da Seine Königliche Majestät
bei der immermehr zunehmenden Anzahl
der Zöglinge des Schullehrer= Seminars
in Eßlingen die Errichtung einer neuen
Haupt##ehrerstelle an dieser Anstalt mit ei-
nem Jahresgehalt von 1200fl. in Geld
einschließlich des Hauszinses gnadigst ge-
nehmigt haben. so werden hiemit erfahrne
und geübte Pädagogen aus dem geistlichen
Stande ausgefordert, sich innerhalb vier
Wochen bei dem Kbmgl. ebangelischen
Consistorium um diese Stelle zu melden
und ihre schriftlichen Eingaben mit den er-
forderlichen Zeugnissen zu unterstützen.
Ausser der allgemeinen Kenntniß der Päda-
gogik und Didactik wird besondere Kennt-
niß der neuern Lehrmethoden, Uebung und
Gewandtheit im Unterrichten und Exziehen,
gründliche Kenmniß der Religion undihrer
Geschichte, der deutschen und lateinischen
Sprache, und der sogenannten Realien
von den Bewerbern um diese Stelle erfor-
dert. Besonders wünschenswerth ist es,
wenn der neue Lehrer fär den Unterricht
in der einheimischen Pflanzenkunde und in
der Obstbaumzucht die erforderlichen Kennt-
niffr besitzt. Die Obliegenheiten des neuen
Lehrers werden in der Uebernahme einen
Theils des Unterrichts in der Rellgion, in
der deurschen und lateinischen Sprache, und
in denjenigen Realien, für welche er vor-
zugsweise geeignet seyn wird, ferner im
Beaufsichtigen des Schul-Unterrichts und
namentlich in Theilnahme an dem Unter-
richte in der kleinen Taubstummen= und
Blinden-Anstalt, die mit dem Seminar
in Verbindung geset werden soll, beste-
hen. Ausserdem hat er mit dem Inspektor
des Seminars und den öbrigen Lehrern
an der Aufsicht und Erziehung der 35g-
linge, so wie an dem besondern Gottes-
dienst, der im Seminar für sie gehalten
wird, Antheil zu nehmen. Besonders aber
ist derselbe bestimmt, den Inspektor in