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„Morgens 6 Uhr, von Michaelis bis Palm-
tag aber jeden zweiten Sonntag Nachmit-
tags zu predigen, und eine Gatechisation
anzuhängen, Gmal des Jahrs Vorberei-
tungs-Predigt, Beichte, Communion, so
wie alle Hochzeits-Predigten und Taufen
zu halten. Das Einkommen ist auf 909 fl.
nach Etats-Preisen berechner, und der
Pfarrer hat sich gefallen zu lassen, daß
die Pfarrer-Zehenten jährlich durch das
Hof-Cameralamt mit seiner Beiziehung
und Genehmigung verliehen werden.
Die erledigte Pfarrei Täbingen, Dis-
cese Balingen, hat kein Filial, enthält
503 Seelen, und hat, mit Einschluß der
verwilligten Zulage von vier Scheffeln Ha-
ber, und 37 fl. in Geld, ein Einkommen
von 600 fl. nach Etats-Preisen.
Die erledigte Pfarrei Mochingen, Dis-
cese Eßlingen, hat kein Filial, enthaͤlt 480
Seelen, und das Einkommen ist, nach
Abzug von drei Aimern Wein, zwei Schef-
feln Dinkel, und 66 fl. 240 kr. in Geld, wo-
von letztere aber der Pfarrei seiner Zeit
wieder zuruͤckfallen, auf 1268 fl. nach Erats-
Preisen berechnet. Die Pfarr-Zehenten
sind auf 13 Jahre an die Gemeinde ver-
pachtet.
Die erledigte Pfarrei Bräunkshe#ms
Dieese. Geißlingen, zählt 32 Seelen.
wovon 56 in dem Srunde entfernien
Filial Sontbergen, welches Kirche und
Schule hat, wohnen. Alle Sonn- und
Festtage Vormittags ist in beiden Kirchen
Predigt, Nachmittags (abwechselnd in
dem Filial) Kinderlehre, an Feiertagen in
beiden Kirchen Vormittags Predigt; vier-
mal des Jahrs in dem Filial Beichte und
Communion.
Das Einkommen ist einst-
weilen auf 720 fl. nach Etats= Preisen be-
rechnet, es fallen aber der Pfarrei nach
dem Tode des zur Ruhe gesetzren bitheris
gen Pfarrers 175 fl. zurück. Die Zehem##m
sind auf mehrere Jahre verliehen.
Die Bewerber um vorstehende sieben
Stellen haben innerhalb drei Wochen ihre
Bittschriften bei dem evangelischen Couf#
storium einzureichen.
Die katholische Pfarrei Stuppach, Ober-
amts urd Dekanats Mergentheim, wird
besetzt werden. Sie begreist das Pfar#
dorf mit einigen Filialen, 764 Seelen,
und hat 630 fl. Einkommen an Güter-
Krtrag, Jehenten, Capitalzinsen, Besob
dungen und Gebühren. Die Geistlichem
welche sich um diese Stelle insbssondere
bewerben wollen, haben ihre Birte vor-
schriftsmäßig binnen vierl Wochen an den
latholischen Kirchenrath einzuschicken.
Ain ##d.M. ist der penslorirte eurenem
Haug, dahier gestorben.