Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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semit Willkomm und nuchherige Ein- 
sperrung in ein Zwangs-UAlrbeitshaus 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
aber auf acht Monate, zuerkannt. 
Am 20. Juni wurden verurtheilt: 
10. die zu Ludwigsburg in Untersuchung 
gekommene Barbara Rüben, von 
Oberurbach, O.A. Schorndorf, wegen 
  
Satadt, wiederholter Unzuchtin derfelben, 
und wegen Vagirens, neben Bezahlung 
ihrer Arrest= und Untersuchungs-Kosien 
zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe; 
11. auf den Grund einer von dem O. A. 
Gerichte Waiblingen geführten Untersu- 
chung: 
#a) Christian Bauer, von Bürg, wegen 
thätlicher, mit Mißhandlung des Dorf= 
schätzen Michael Hutt verbundener 
Widersetzlichkeir und wegen nächtlichen 
Tumultuirens zu fünfmonatlicher 
Festungsstrafe; 
b) Georg Jakob Haller, von Bürg, 
wegen Theilnahme an der mit Wider- 
setzlichkeit verbundenen Körper-Ver- 
lehung des Hutt zu sechsmonatlicher 
Festungsstrafe; 
Uc) Jakob Schlitter von da, wegen mit 
Widerseslichkeit verbundener Theil- 
nahme an der Kbrper-Verleßung des 
utt und wegen Theilnahme an einer 
weitern thärlichen Mishandlung za 
siebenmonarlicher Festungsstrafe. 
An den Untersuchungs-Kosten wucde 
Jedem 3 zugeschleden. 
Am :½2. Juni wurden verurtheilt: 
12. die zu Ludwigsburg in Untersuchung 
gekommene Christine Auguste Heß, von 
Neuenbürg, wegen Vagirens, gewerbs- 
mäßiger Unzucht, namentlich in der 
Residenz= Stadt Ludwigsburg, und we- 
gen wiederholten Diebstahls, neben Be- 
zahlung ihrer Arrest= Azungs= und 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu sie- 
benmonatlicher Zuchthausstrafe; 
13. der Festungs-Arrestant Johann Mi- 
chael Motzet, von Ebersbach, O. A. 
Goͤppingen, gewesener katholischer Welt- 
Priester, wegen fortgesetzter grober, auf 
der Festung begangener Betruͤgereien 
und Betrugs-Versuche, neben der Ver- 
bindlichkeit zum Ersatze des Schadens 
und Bezahlung seiner Arrest-Azungs- 
und Untersuchungs-Kosten zu dreijäh- 
riger Zuchthausstrafe. 
Am 14. Juni wurden verurtheilt: 
4. Friedrich Landmesser, von Mün- 
chingen, O. A. Leonberg, wegen wieder- 
holter Wald-Ercesse, neben dem Ersatze 
der Untersuchungs-Kosten und des Scha- 
#be##ns zu viermonatlicher Festungs- 
strafe und nachheriger Einsperrung in
	        
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