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öffentlichen Amtes für unfähig erklärt
und neben Verfällung in den Schadens-
und Kosten-Ersatz zu achtmonatlicher
Festungsstrafe mit angemessener Beschäf-
tigung innerhalb der Festung, und
Johannes Haug, von Sezingen, O.A.
Ulm, wegen Entweichung aus dem Ar-
beitohause, wiederholten polizeiwidrigen
Herumziehens und anderer Vergehen, ne-
ben dem Kosten-Ersatz, zu einer Zwangs-
Arbeitshausstrafe bis zu erprobter Besse-
rung, wenigstens aber auf die Dauer von
vier Monaten verurtheilt.
Den 1:2. Juni wurde:
gegen Ame Barbara Aknold, von
Oehhlingen , A Kirchheim, wegen
S gerschaft und Ent-
bindung und Aussehung ihres neugebohr-
nen Kindes, neben Verfällung in den
Ersatz ihrer Verhafts= und eines ange-
messenen Theils der Untersuchungs-Ko-
sten eine neunmonatliche Zuchthaus-
strafe zu Ludwigsburg erkannt;
140. auf den Grund der vor dem O. A.Ge-
richte Waldsee geführten Untersuchung,
Michael Maier, von Hengen, wegen
eines großen, jedoch ersetzten Dicbstahls,
neben Verfällung in den Kosten-Ersaßtz
zu viermonatlicher Festungs-Arbeits-
sirafe verurtheilt;
i1. der Bader, Johann Schmid, von
Baleringen, O. A. Wiblingen, wegen
wiederholten, unter besonders erschwe-
renden Umstaͤnden sich zu Schulden ge-
brachten Medikastrirens, neben Verfäl-
lung in sämtliche Untersuchungs-Kosten
zu einer fünfmonatlichen Festungs-
Arbeitsstrafe verurtheilt und ihm die
Ausübung seines Gewerbes auf die
Dauer eines Jahres untersagt.
An demselben Tage wurde:
13 Fidel Reichard, von Gunzenweiler,
O.A. Tettnang, wegen Körper-Ver-
letung und wegen Widersetlichkeit zu
fünfmonatlicher Festungsstrafe ver-
urtheilt, die Verfügung hinsichtlich der
Kosich aber vorbehalten, und
13. der resi ignirte Schultheiß Ulrich Wid-
mann, in Fulgenstadt, O. A. Saulgau,
wegen betrüglicher Ueberschätzung des
Vermögens des Franz Joseph Widmann
zu vierwöchiger Festungsstrafe ver-
urtheilt und zu Bekleidung eines öffent-
lichen Amtes für unfähig erklärt.
Am 14. Juni wurde:
14. die von Alt Anton Göppel, zu Kirch-
dorf. O. A. Leutkirch, wegen Salz-Ein-
schwärzung verwirkte gesetzliche Geld-
strafe wegen seiner Vermögensloßigkeit
verwandelt und derselbe wegen obigen
Vergehens und wegen versuchter Beste-
chung eines Landjägers, neben der be-