Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

574 
reits von dem Koͤnigl. Bergrath ver- des erschwerter, an der Schuldenmasse 
fuͤgten Conssation des eingeschwärzten ihres Ehemannes verübter Unterschla- 
Satzes, soweit es noch vorhanden, zu gungen, neben Verfaͤllung in einen Theil 
dkei- und einhalbmonatlicher Fe- der Kosten, zu viermonallicher Zucht- 
Ntungs= Arbeitsstrafe und zum Kosten- hausstrase in Ludwigsburg verurtheilt. 
Ersaße verurtheilt. Den. 19. Juni wurde: 
An demselben Tage wurde: 18. Xaver Geiger, von Primisweiler, 
15. Theresie Haas, von Illerrieden, O. A. O. A. Tettnang, auf. den Grund der vor 
Wiblingen, wegen mehrfacher Kirchen- dem O. A. Gerichte Ravensburg gepflo- 
Diebstaͤhle und zweiten Unzuchts-Ver- genen Untersuchung wegen Diebstählen 
gehens, neben dem Ersatze sämtlicher und anderer Vergehen neben Verfäb 
Kosten zu einer sechsmonatlichen lung in den Kosten= und Schadens= 
Zuchthausstrafe in Ludwigsburg ver- Ersatz zu achtmonatlicher Einsper“ 
urhheilt. rung in das Zwangs-Arbeitshaus zu 
Den 16. Juni wurde: Ulm, nebst Willkomm und Abschied 
16. Marie Cordon, von Nenningen, verurtheilt und dabei zugkeich verordn#, 
O. A. Geißlingen, wegen achten Scor- daß der Angeschuldigte nach Erstehung 
tations-Vergehens, unter Verwandlung seiner Strafe unter strenge polizeiliche 
der ihr wegen fünften, sechsten und Aussicht gestellt werden soll. 
siebenten Scortations-Vergehens durch Am 25. Juni wurde: 
Erkenntnisse vom ½2. August, -:. No= 19. auf den Grund der vor dem O.A.Go 
vember 1319 und 29. Merz 1821 jedes- richt Ulm gepflogenen Untersuchung: 
mal angesebten dreimonatlichen Herr- a) Johann Georg Haueisen, von Ulm, 
schaft-Arbeitsstrafe, nunmehr im Gan- wegen mehrfacher durch Einbrechen, 
zen zu einer viermonatlichen Zwangs- Aufsteigen und Erbrechen erschwerte,, 
Arbeitshausstrafe in Ulm verurtheilt. zum Theil großer Diebstähle, welche 
Den 18. Juni wurde: dessen ersten Rückfall in dieses Verbre 
17. Catharina, Ehefrau des entlassenen chen begründen und wegen anderer 
Amts-Pflegers Glanz, zu Heiligkreuz- Vergehen zu zweijähriger Festungs“ 
thal, O. A. Riedlingen, wegen zum Arbeitsstrafe nebst Willkomm und Ab- 
Theil durch Verlebung des Handgeläb= schied und nachheriger Einsperrung iv
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.