schaften beziehen, oder von einem Fache
zu einem andern (namentlich auch von
der niedern Chirurgie zur hoͤhern)
uͤbergehen wollen, wird Freitags und
Samstags den 19 und 20. September
imhiesigen Gymnasiumvorgenommen.
Allediejenigen, welche aufihre Gesuche
um Mlassung zudiesen Prüfungennicht
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durch besondere Erlasse zurückgewle-
sen werden, haben sich bei denselben
an den dazu bestimmten Tagen, je
Morgens 7 Uhr pünktlich einzufin-
den, und Tags zuvor bei dem Rector
des Gymnasiums zu melden.
Stmtgart den 3o. Juli 16335.
Süskind.
b) Die Präfung für die Aufnahme in das Wilzelms, Stift (katholischen Convikt) betreffend.
Unter Beziehung auf die Verfügungen
vom 10. August 1318 (Staats= und Re-
gierungs-Vlatt Nro. 43) und vom 29.
Juli 13:: (Staats= und Regierungs-Blatt
vom vorigen Jahre, Seite 543) wird be-
kannt gemacht, daß die Prüfung fär die
Aufnahme in das Königl. Wilhelms-Stift
(den katholischen Convikt) in Tübingen den
5. und 4. September d. J. in den Städten
Ellwangen und Rottweil abgehalten werde.
Diejenigen Schüler, welche auswärtige
Lehr-Anstalten besucht haben, sind von den
betreffenden Pfarrämtern zu erinnern, daß
sie sich längstens am Tage vor der Prüfung
in einer jener beiden Städte bei dem Rector
des Gymnasiums zu melden haben.
Stuttgart den 30. Juli 2833.
Süskind.
ß) Die Prüfung für die vorläußige Legitimation zum künftigen Studium der katholischen Theologie
betreffend.
Die Prüfung derjenigen Schüler, welche
die in der Verordnung vom 1. December
1318 (Staats= und Regierungs-Blatt
Rro. 3) bezeichneten Kenntnisse erworhen
haben und die vorläufige Legitimation zum
künftigen Studium der katholischen Theo-
logie erhalten wollen, findet den z:. und
5. Septembrr dieses Jahrs in den Stahd-
ten Ellwangen, Rettweil, Ehingen und
Ravensburg statt.
Zu dieser Prüfung werden keine Schü-
ler zugelassen, die am 1. September die-
ses Jahrs das 16. Jahr zurücklegen, wenn
sie nicht bereits eine besondere Erlaubniß
erhalten haben.
Die Lehrer der inländischen lateinischen