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holter gewerbsmäßiger Unzucht in der
Residenzstadr und Unterschlagung, neben
Zuscheidung ihrer Arrest= Azungs= und
Untersuchungs-Kosten zu achtzehen-
monatlicher Zuchthausstrase mir
Willkomm und nachheriger Einsper-
rung in ein Zwangs= Arbeitshaus bis
zu erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von neun Monatenz
15. die Katharine Sybille Heinkel, von
Dettingen, O. A. Urach, wegen Vagi-
rens, gewerbsmäßiger Betrügereien,
und wiederholter frecher Lägen vor Ge-
richt, neben Bezahlung der neuerlich
aufgegangenen Untersuchungs -Kosten
öber die ihr unterm 31. Mal d. J. we-
gen vieler Betruͤgereien zuerkannte ein-
jaͤhrige Zuchthausstrafe noch zu weiterer
sechsmonatlicher Zuchthausstrafe.
Am 17. Juli:
14. die zu Waiblingen in Untersuchung
gekommene Friederike Ilg, von Buͤrg,
wegen unter erschwerenden Umstaͤnden
veruͤbten großen Betrugs, Faͤlschung
eines obrigkeitlichen Zeugnisses, Con-
cubinats und wiederholter Unzuchts-Ver-
gehen, neben der Verbindlichkeit zum
Ersatze des Schadens und Bezahlung
ihrer Arrest-Azungs= und Unterfu-
chungs = Kosten zu achtmonatlicher
Zuchthausstrafe;
15. Friedrich Kunze, von Hohnaker,
O.A. Waiblingen, wegen wiederholten
Vagirens, Bettelns, und wiederholter
Ueberschreitung der Confination, neben
Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-
Kosten zu neunmonatlicher Zwangs=
Arbeitshausstrafe;
16. auf den Grund einer von dem O. A.Ge-
richte Maulbronn gefährten Untersü-
chung:
a)Mathlas Braun, von Oelbronn,
wegen zweier ausgezeichneter Dieb-
stähle, welche den dritten Diebstahl
ausmachen, ferner wegen versuchter
Nothzucht, wiederholten Vagirens,
Angabe eines falschen Namens, wegen
Bettelns, verübter kleiner Betrüge-
reien, auch wegen Verläumdung,
zweier Scortations = Vergehen, und
frecher Lügen vor Gericht, neben dem
Kosten= und Schadens-Ersatz zu zwan-
zigmonallicher Juchthausstrafe mit
Willkomm and Abschied und nach-
heriger Einsperrung in ein Zwangs-=
Arbeitshaus bis zu. erprobter Besse-
rung, wenigstens aber auf zehen Mo-
nate; ·
b) Christine Widmann, don Klein-
Villars, O. A. Maulbronn, wegen
achten Scortations-Vergehens, neben
dem Ersatze ihrer Arrest- und Azungs-