) Ernennung.
S. 47.
Von der Ernennung eines fürstlichen
Forst-Verwalters oder Försters ist jedes-
mal, unter Anschluß der Beweise über
die Befähigung des Ernannten, der ein-
schlagenden Kreis-Finanzkammer Anzeige
zu machen, welche dem Königlichen Fi-
nanz-Ministerium gutächtlichen Bericht
darüber zu erstatten, und sofort, wenn
das Königliche Finanz-Minikterium kei-
nen Anstand findet, bei einem Forst-Ver-
walter an den nächstgesessenen fürstlichen
Amterichter, bei einem Förster aber an
den vorgesehten fürstlichen Forst-Verwal-
ter wegen Vornahme der Beeidigung des
Ernannten das Geeignete zu erlassen
hat.
e) Verpfllchtung.
g. 48.
Erst nach dieser Cognition geschieht die
Beeidigung durch die ebengedachten fürst-
lichen Behörden und zwar unter demsel-
ben Eides-Vorhalte, welcher für die Kö-
niglichen Forstdiener gleicher Eategorie
vorgeschrieben ist, jedoch mit einem áhn-
lichen den Dienst-Eid gegen den Fürsten
enthalrenden Beisate, wie solcher oben
C. 35.) für die Beeidigung der fürflli-
568.
chen Amtmänner angeordnet wurde. Das
Verrflichtunge. Protokoll ist von der fürst-
lichen Behörde, welche die Beeidigung
vornahm, an die betreffende Kreis-Fi-
nanz-Kammer zum Behufe der Vorle
gung an das Finanz-Ministerium einzu-
senden; eine Abschrift davon hat die ge
dachte fürstliche Vehörde dem Fürsten vor
zulegen. (K. 35. d. K. Dekl.)
beltlmmons wegen der bloher Angesielten
F. 19.
Ueber die Personen der bisher schon,
jedoch blos für die Forstwirthschaft und
den Forstschutz in den eigenthümlichen
fürstlichen Waldungen angestellten fürst-
lichen Forst-Verwalter und Förster wird
das Königliche Finanz-Ministerium ein-
zeln erkennen; diejenigen derselben, welche
schon vor der Unterwerfung unter die Wür-
tembergische Staats-Hoheit im färstlichen
Forstdienste angestellt waren, sind auch
ohne die Prüfung, welche für die Königli-
chen Forstdiener gleicher Categorle vorge-
schrieben ist, als befähigt zie berrachtes
Auch bei den übrigen wird, insoferne sie
um Dispensation von dieser Prüfung bit-
ten, auf die Zeugnisse, die sie über ihr
bisherige Laufbahn beibringen, billige