Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

dem Charakter eines Ober-Kirchenraths, 
auch · 
durch hoͤchste Entschließung vom 26. 
v. M. das erledigte Diakonat Liebenzell, 
im Dekanat Wildbad, dem Pfarr-Vikar 
Burk, zu Goͤnningen, Dekanats Tuͤbin- 
gen, gnaͤdigst uͤbertragen. 
Unter dem 3. d. M. haben folgende Be- 
foͤrderungen Statt gefunden: 
zu Hauptleuten erster Klasse 
sind ernannt: 
im siebenren Infanterie = Regimente, 
v. Göß, seither Hauptmann zwelter Klasse 
des vierten Regiments, 
im fünften Infanterie = Regimente, 
v. Mühlen, und 
im ersten Infanterie = Regimente, 
#. Killmaler, beide seither Hauptleute 
zwelter Klasse des ersten Regiments; 
zu Hauptleuten zweiter Klasse: 
im vierten Infanterie = Regimente, 
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t. Husuadel, seither Oberlieutenant im 
siebenten Regimente, 
im ersten Infanterie = Regimente: 
v. Stapff, seither Oberlieutenant im 
ersten — und 
v. Mundorff, seither Oberlieutenant 
im zweiten Regimente; 
zu Oberlieutenanuts: 
im sechsten Infanterie Regimente, 
Weisser, 
im ersten Infanterie = Regimente, 
Wagner, und 
im zwelten Infanterie = Regimente, 
Faulhaber, sämtlich seither Unterlieu- 
tenants in den genannten Regimentern; 
zu Unterlieutenants: 
im ersten Infanterie = Regimente, 
Guide Hausch, und 
im zweiten Infanterie = Regimente, 
der seitherige Bataillons = Adjutant des 
gedachten Regiments, Steinhilber. 
II. Verfügungen der Departementé. 
A.) Der Departements der Justiz, des Innern und der Finanzen: 
der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Die Personal-Organisation in den Kduigl. Fuͤrsilich Thurn und Tarxis'schen Amts-Bezirken 
betreffend. 
Unter Beziehung auf die Koͤnigl. Ver- 
ordnung vom 132. Juni 1823, den Voll- 
zug der Königl. Deklaration öber die 
staatsrechtlichen Verhälmisse des Fürstlt
	        
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