Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Stuttgart, Bekl., Atin, nun Antin, 
und dem Handlungshause Stahl und 
Federer daselbst, Kl., Anten, nun 
Aten, eine Entschaͤdigungs- Forderung 
betreffend, das unter dem 10. Oktbr. 
v. J. eröffnete Erkenntniß voriger In- 
stanz, unter Zulassung des Chefs-des 
Atischen Handlungshauses zur Ab- 
schwörung des Ergänzungs-Eides, be- 
dingt bestätigt; 
15. in der Ationssache von dem Gerichts- 
755 
hofe zu Tübingen zwischen der Stadt- 
Gemeinde Tuttlingen, Kl., Antin, und 
der K. Finanz-K 
E“e# –— 
fur vti cou 
zwald = Kreis zu Reutlingen, Bekl., 
Atin, die Benütung der sogenannten 
Wuhrwiese betresffend, das amm 35. Juli 
d. J. gefällte bedingte confirmatorische 
roberstrichterliche Erkenntniß unter Ver- 
urtheilung der Kl., Antin in die Kosten 
dieser Instanz für purisicirt erklärt. 
8) Krei 6= Gericht s Hfe. 
I. Gerichtshof für den Neckar-Kreis. 
1. 
Am :. August wurden verur- 
theilt: 
1. der bei dem Criminal-Amt Stuttgart 
in Untersuchung gekommene vormalige 
Scribent Christian Friedrich Weisser, 
von da, wegen mehrerer theils großen, 
theils kleinen, durch fortgesetzte Fäl- 
schungen und Anmaßung öffentlicher 
Gewalt 2c. erschwerten Betrügerelen, fer- 
ner wegen verbotswidrigen Memorialien= 
Fertigens, in Anbetracht der von ihm 
wegen derselben Vergehen bereits früher 
erstandenen peinlichen Strafen, neben 
der Verbindlichkeit zum Ersatze des durch 
Criminal = Senat. 
seine widerrechtlichen Handlungen gestif- 
teten Schadens, so wie saͤmtlicher Kosten 
zu zwei und einhalbjaͤhriger Zucht- 
hausstrafe in Gotteszell, und zu nach- 
heriger Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
beitshaus bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf ein Jahr und 
drei Monate; 
. der bei dem O. A. Gerichte Marbach in 
Untersuchung gekommene Johann Jakob 
Leonhardt Sailacher, Schustersgeselle 
von Gaildorf, wegen wiederholter Dieb- 
stähle, neben der Verbindlichkeit zum 
Ersatze des Schadens, so wie seiner Ar-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.