Stuttgart, Bekl., Atin, nun Antin,
und dem Handlungshause Stahl und
Federer daselbst, Kl., Anten, nun
Aten, eine Entschaͤdigungs- Forderung
betreffend, das unter dem 10. Oktbr.
v. J. eröffnete Erkenntniß voriger In-
stanz, unter Zulassung des Chefs-des
Atischen Handlungshauses zur Ab-
schwörung des Ergänzungs-Eides, be-
dingt bestätigt;
15. in der Ationssache von dem Gerichts-
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hofe zu Tübingen zwischen der Stadt-
Gemeinde Tuttlingen, Kl., Antin, und
der K. Finanz-K
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fur vti cou
zwald = Kreis zu Reutlingen, Bekl.,
Atin, die Benütung der sogenannten
Wuhrwiese betresffend, das amm 35. Juli
d. J. gefällte bedingte confirmatorische
roberstrichterliche Erkenntniß unter Ver-
urtheilung der Kl., Antin in die Kosten
dieser Instanz für purisicirt erklärt.
8) Krei 6= Gericht s Hfe.
I. Gerichtshof für den Neckar-Kreis.
1.
Am :. August wurden verur-
theilt:
1. der bei dem Criminal-Amt Stuttgart
in Untersuchung gekommene vormalige
Scribent Christian Friedrich Weisser,
von da, wegen mehrerer theils großen,
theils kleinen, durch fortgesetzte Fäl-
schungen und Anmaßung öffentlicher
Gewalt 2c. erschwerten Betrügerelen, fer-
ner wegen verbotswidrigen Memorialien=
Fertigens, in Anbetracht der von ihm
wegen derselben Vergehen bereits früher
erstandenen peinlichen Strafen, neben
der Verbindlichkeit zum Ersatze des durch
Criminal = Senat.
seine widerrechtlichen Handlungen gestif-
teten Schadens, so wie saͤmtlicher Kosten
zu zwei und einhalbjaͤhriger Zucht-
hausstrafe in Gotteszell, und zu nach-
heriger Einsperrung in ein Zwangs-Ar-
beitshaus bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf ein Jahr und
drei Monate;
. der bei dem O. A. Gerichte Marbach in
Untersuchung gekommene Johann Jakob
Leonhardt Sailacher, Schustersgeselle
von Gaildorf, wegen wiederholter Dieb-
stähle, neben der Verbindlichkeit zum
Ersatze des Schadens, so wie seiner Ar-