Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

rest= Azungs" und Untersuchungs-Kosten 
zu einjéähriger Zuchthausstrafe und 
nachheriger Einfperrung in ein Zwangs- 
Arbeitshaus auf die Dauer von sechs 
Monaten; 
5. der bei dem O.A. Gerichte Stuttgart 
in Untersuchung gekommene Friedrich 
Hartmann, von Zuffenhausen, wegen 
der neuerlich gegen ihn erhobenen Kör- 
per-Verletzung, neben Bezahlung der 
Hälfte der Untersuchungs-Kosien zu ei- 
nem Jusatßz von vier zehen Tagen zu 
der gegen ihn am 5. Juli d. J. erkann- 
ten dreimonatlichen Festungsstrafe; 
4, die bei dem O. A. Gerichte Ludwigsburg 
— 
* 
in Untersuchung gebommene Therese 
Bissinger, von Schwieberdingen, we- 
gen mittelst Fälschung versuchten ausge- 
zeichneten und wiederholten Betrugs, 
uch frecher Lügen vor Gericht, neben 
dem Ersatz des Schadens und Bezah= 
lung ihrer Arrest= Azungs= und 3 der 
Untersuchungs-Kosten zu einjähriger 
Juchtbausstrafe und nachheriger Reblu- 
756. 
sion in ein Zwangs-Arbeitshaus auf die 
Dauer von sechs Monaten. 
Am 6. August wurde: 
gegen den bei dem O.A. Gericht Eßlin- 
gen in Untersuchung gekommenen Jo- 
hann Friedrich Engelfried, Wein- 
gärtner von Sulzgries, O. A. Eßlingen, 
— 
9 
wegen wiederholter und fortgesetzter En- 
wendungen, asotischen Lebenswandels 
und Drohungen, eine viermonatliche 
Zwangs-Arbeitshausstrafe und Ersatz 
des Schadens, so wie sämtlicher Unter- 
suchungs-Kosten; 
gegen den bei dem O.A.Gericht Heil- 
bronn in Untersuchung gekommenen 
Conrad Bernhard Schik (vulgo Schich 
le), Hospitalit zu Heilbronn, wegen zwar 
kleinen, aber wiederholten und ausge 
zeichneten Diebstahls, auch kleinen Feld- 
Diebstabls, neben der Verbindlichkeit 
zum Ersatze des Schadens, so wie seiner 
Hast= und Untersuchungs-Kosten eine 
zweijährige Zuchthausstrafe undnach- 
herige Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
beltshaus, wenigstens auf ein Jahr, 
erbannt; 
Johann Georg Amos, Rothgerber von 
Lauffen, O. A. Besigheim, wegen Ein- 
griffe in die ihm anvertraute Pfleg 
schafts-Kasse, und wegen zu Verdeckung 
seines Rests begangener Fälschungen, 
auch wegen nachläßiger Rechnungs-Füb- 
rung neben der Verbindlichkeit zum Er 
satze des Rests samt Zinsen und zu Be- 
zahlung von 3 der Untersuchungs-Kosten 
mit sechsmonatlicher Festungsstrafr 
belegt.
	        
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