Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

neben dem Ersatze des Schadens unter 
solidarischer Verbindlichkeit mit ihrem 
Genossen Böttlen und Bezahlung h- 
rer Arrest= Azungs= und #n der Un- 
tersuchungs = Kosten zu achtmonat- 
licher Zuchthausstrafe; 
19. auf den Grund eliner von dem O.A. 
Gericht Eßlingen geführten Untersu- 
chung: 
a)Franz Fay, von Pfauhausen, wegen 
mit Mißhandlung verbundener thät- 
licher Widerseßlichkeit gegen Landjä- 
ger, neben Bezahlung seiner Arrest- 
Azungs= und # der Untersuchungs- 
Kosten zu sechsmonatlicher, 
b) Gabriel Fay, Maurersgesell von 
Pfauhausen, wegen des gleichen Ver- 
gebens, neben der Bezahlung seiner 
Arrest-Azungs= und ur der Unter- 
suchungs-Kosten zu viermonatli?s 
cher Festungsstrafe. 
Am 29. August wurde: 
ad. der zu Weinsberg in Untersuchung 
gekemmene Michael Eisen mann, von 
Rutzenweiler, wegen eines durch Faͤl- 
schung einer öfsentlichen Urkunde ver- 
suchten großen Betrugs, neben dem 
Ersah sämtlicher Untersuchungs-Kosten 
zu viermonatlicher Festungöstrafe 
verurtheilt. 
Am 2:. August wurden: 
21. Georg Friedrich Saͤmann, von 
Cannstadt, wegen zwar kleinen, aber 
ausgezeichneten und im rechtlichen Sinne 
dritten Diebstahls, auch wegen Lüzens 
vox Gericht, neben Erstattung sämtli- 
cher Kosten zu achtmonatlicher Zucht- 
hausstrafe und nachheriger Einsperrung 
in ein Zwangs-Arbeishaus auf die 
Dauer von vier Monaten; 
22. auf den Grund der von dem 0O.7. 
Gerichte Ludwigsburg geführten Unter- 
suchung, Friedrike Breuning, ven 
Ludwigsburg, wegen wiederholten Vagi 
rens unter Annahme falscher Namen 
und eines falschen Standes, wegen Er- 
schleichung eines Passes, ferner wegen 
wiederholter gewerbsmäßig getriebener 
bedeutender Betrügereien, endlich wegen 
wiederholter Unzucht, neben der Ver-“ 
bindlichkeit zum Ersatz des Schadens 
und Bezahlung ihrer Arrest-Azungs 
und 13 der Untersuchungs-Kosten zu 
dreijähriger Zuchthausstrafe, nebst 
Willkomm und Abschied, und nach- 
heriger Einsperrung in ein Zwang", 
Arbeitshaus bis zu erprobter Vess, 
rung, wenigstens aber auf achtzehen 
Menate, verurtheilt. 
Am 233. August wurde: 
35. dem bei dem O.A. Gerichte Maulbronn
	        
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