in Untersichung ger ommenen verabschie-
deten Soldaten Mar Joseph Seebach,
von Muͤnchen, wegen thaͤtlicher Wider-
setzlichkeit gegen einen Landjaͤger und
Amtsdiener, so wie wegen groben tumul-
tuarischen Betragens, neben Verfällung
in seine Haft= und Untersuchungs-Kosten
eine viermonatliche Festungsstrafe
zuerkannt.
Am 26. August wurden verur-
theilt:
24. der bei dem O. A. Gerichte Marbach
in Untersuchung gekommene resignirte
Stiftungs-Pfleger Jakob Leibold, von
Hôpfigheim, O. A. Marbach, wegen
doloser Eingriffe in die ihm anver-
traut gewesene Stiftungs-Pfleg-Casse,
und zu deren Deckung begangener Fäl-
schungen, neben der Verbindlichkeit zum
Ersatze des Rests samt Zinsen, und Be-
zahlung sämtlicher Untersuchungs-Ko-
sten, auch Unfähigbeits-Erklärung
zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes
zu zweijähriger Zuchthausstrafe;
15. auf den Grund einer von dem O. A.
Gerichte Leonberg geführten Untersu-
chung:
a) Joha#nes Frech, von Östelsheim,
wegen in Gemeinschaft mit mehreren
Andern gemachter Münzfälschunge-
Versuche, neben Bezahlung seiner Ar-
rest-Azungs= und ## an den Unter-
suchungs = Kosten zu zweijähriger
Zuchthausstrafe;
b) Joseph Hallmaier, von Ehningen,
O. A. Böblingen, wegen in Gemein-
schaft mit Andern unternommener ent-
fernter Münzfälschungs-Versuche und
wegen Unterschlagung, unter Einrech=
nung eines Theilo des erstandenen Ar-
restes, neben Bezahlung seiner Arrest=
Azungs- und 35 an den Untersuchungs-
Kosten zu achtzehenmonatlicher
Juchthausstrafe;
ceoh Jakob Gienger, Zimmergesell von
Mlattenhart, O. A. Stuttgart, wegen
entfernter Münzfälschungs-Versuche
in Gemeinschaft mit Andern, welche
er zum Theil dazu verleitete, auch we-
gen frecher Lügen vor Gericht, neben
Bezahlung seiner Arrest-Azungs= und
1# der Untersuchungs-Kosten zu zwei-
jähriger Zuchthausstrafe;
4) Jakob Friedrich Eipperle, Glaser
von Lehenweiler, O. A. Böblingen, we-
gen Beihülfe zu den von Joseph Hall-
maier und Consorten versuchten Münz-
Verbrechen, mit Rücksicht auf die we-
gen Betrugs und versuchter Münzfil=
schung bereits erstandenen Criminal-
strafen, sedoch unter Einrechnung elnes
Theils des erstandenen Arrests, neben