Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Bezahlung seiner Arrest-Azungs- und 
der Untersuchungs-Kosten zu ein- 
jähriger Zuchthausstrafe; 
e) Bonaventura Nestiler, von Weil der 
Stadt, wegen in Gemeinschaft mit An- 
deren versuchter Münzfälschung, Aus- 
gebens falschen, jedoch nicht von ihm 
gefertlgten Geldes in bösem Glauben, 
sodann wegen zweier kleiner Diebstähle, 
einer kleinen Unterschlagung und eines 
Holz-Ercesses, neben dem Ersaß des 
verursachten Schadens und Bezahlung 
seiner Arrest= Azungs= und der 
Untersuchungs-Kosten zu zwei und 
einhalbjähriger Zuchthausstrafe. 
Am 28. August wurden verur- 
theilt: 
46. Leonhardt Zwiker, von Geisingen, 
O.A. Ludwigsburg, wegen fortgesetzten 
Querulirens, Wiederholung seiner grund- 
losen und verläumderischen Bezüchte ge- 
gen den O.A. Richter Rümelin in Heil- 
bronn, gegen den vormaligen Schult- 
heißen Hahn und andere Personen in 
unmittelbaren Eingaben und vor Ge- 
richt, so wie wegen Entweichens unb 
Vagirens, mit Rücksicht auf die wegen 
Injurien und Verläumdungen bereits 
gegen ihn erkannten bedeutenden Stra- 
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fen zu fuͤnfmonatlicher Zuchthaus- 
strafe und zu Bezahlung seiner Arrest- 
und Untersuchungs-Kosten z- 
à7. Christine Möll. Ehefrau des Wein- 
gärtners Friedrich Möll, von Kleingar- 
tach, O. A. Brackenheim, wegen meh- 
rerer Diebstähle, welche zum Theil 
als Feld-Diebsidhle, zum Theil auf 
andere Art als ausgezelchnet erscheinen, 
und den dritten Diebstahl im rechtlichen 
Sinne ausmachen, neben Bezahlung 
ihrer Arrest = und Untersuchungs, 
Kosten, zu halbstöändiger Aus- 
stellung auf die Schandböhne mit 
angeheftetem Zettel „Feld-Diebia“ 
und siebenmonatlicher Zuchthaus- 
strafe, so wie zu nachheriger Reklusoonin 
ein Zwangs-Arbeitshaus, mindestens 
auf die Dauer von vierthalb Mor 
naten. 
Am 3o0. August wurde: 
#8. Tobias Kaiser, von Groß= Ingers- 
heim, O. A. Besigheim, wegen bei 
Verwaltung pflegschastlicher Gelder sich 
zu Schuld gebrachter bedeutender Kaß 
sen= Eingriffe, wegen zu Verdeckung 
derselben verübter Fälschungen, unter 
Berücksichtigung der ihm zur Seie 
stehenden mildernden Umstände, neben 
Bezahlung seiner Arrest-Azungs= und 
# der Untersuchungs= Kosten zu vier 
monatlicher Festungsstrafe verur 
theilt.
	        
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