Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

5. 
wegen Miturheberschaft bei der gewalt- 
samen Widersetzlichkeit gegen die Poli- 
zeidiener, ersterer zu fünfzehenmo- 
natlicher, lehrerer zu zehenmonat- 
licher Festungsstrafe; 
zugleich wurde hinsichtlich des Schadens- 
und Kosten-Ersaßes das Angemessene 
verfügt. 
An demselben Tage wurde: 
Franz Joseph Möhrle, von Ravens- 
burg, wegen Mißhandlung seines Va- 
ters, Unbotmäßigkeit gegen den O. A. 
Gerichts= und den Polizeidiener, tumul- 
tuarischen Benehmens im Arrest und 
fortgesetzter Asotie, neben Verfällung 
in seine Verhafts= und sämtliche Un- 
tersuchungs-Kosten, zu achtmonatli- 
cher Zwangs-Arbeitshausstrafe zu Ulm 
verurtheilt. 
Am 7. August wurde: 
Lorenz Sättele, von, Schemmerberg, 
O.A. Viberach, wegen fortgesehter, klei- 
ner, jedoch wiederholter Diebstähle, we- 
runter sich ein qualiffcirter befindet, und 
wegen polizeiwidrigen Herumziehens, 
neben dem Kosten= und Schadens-Er- 
sabe, zu sechsmonatlicher Festungs- 
Arbeitsstrafe und nachheriger Einsper- 
rung im Zwangs-Arbeitshause zu Ulm 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
aber auf die Dauer von drei Mona- 
ten, verurtheilr. 
Den 9. August wurde: 
6. Johannes Zimmetmann, von G64, 
tingen, O. A. Ulm, unker Aufhebung 
eines von dem ehemaligen Oberamte 
Alpek am g. Jan. 1819 unbefugter" 
weise gegen. ihn gefällten Erkenmnisses, 
wegen fortgesetzter kleiner Diebstähle, 
worunter sich jedoch mehrere Hausdieb- 
stähle und eine weitere ausgezeichnete 
Entwendung befinden, unter Einrech- 
nung der in Folge obigen Erkennmisses 
bereits an ihm vollzogenen Gefüngbiß= 
strafe, neben dem Schadens= und Ko- 
sten-Ersatz, zu viermonatlicher # 
stungs-Arbeitsstrafe verurtheilt. 
Am au. August wurde: 
6. die bei dem O. A. Gerichte Münsingen 
in Untersuchung gekommene Appolle, 
nia Ott, von Blaubeuren, wegen 
zweier kleiner und einfacher Diebstäble, 
welche aber ihren vierten Rückfall be- 
gründen, und wegen frechen und be“ 
harrlichen Läugnens vor Gericht und 
anderer Vergchen, neben, dem Schaden 
und Kosten-Ersaß, zu einjähgjiger 
Zuchthausstrase in Ludwigsburg mit 
Willkomm und Abschied und nachheriger 
Einsperrung im Zwangs-Arbeitshaur 
zu Ulm bis, zu exprobter Besserung,
	        
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