schlossen und neben der Verbindlichkeit
zum Ersatz des gestifteten Schadens, so
wie saͤmtlicher in erster und zweiter Instanz
aufgelaufener Untersuchungs-Kosten
Fr einmonatlicher Festungsstrafe
mit angemessener Beschäftigung innerhalb
der Festung verurtheilt.
Den 31. December wurde:
12. in der Rekursfache der Regine Peit,
von Forchtenberg, das von dem Gerichtshofe
zu Ellwangen wegen bleinen,
ein fachen, jedoch drirren Diebstahls wider
dieselbe unterm :6. October 1822
gefällte (in Nro. 79. S. 869. des
Staats= und Regierungsblatts vom
v. J. enthaltene) Straf-Erkenntniß
unter Verurtheilung der Rekurrentin in
die Kosten zweiter Instanz nicht nur bestaͤtigt,
sondern dieselbe auch wegen ihres
hoͤchst frechen Betragens vor Gericht
und ausgestossener groben Injurien gegen
die Zeugen zu einer weiteren vierwoͤchigen
Zuchthausstrafe verurtheilt.
I. Civil-Senat.
Den 9. 25. und 30. December
wurde in den Apxpellationssachen
1. von dem Civil-Senate des Gerichtshofs
zu Tübingen zwischen Johannes
Brunner und Cons. zu Goßheim, Oberamts
Spaichingen, Beblagten, Appellanten,
Wiederappellanten, und der
Gemeinde Goßheim, Klägerin, Appellatin,
Wiederappellatin, eine subsidiarische
Klage betreffend;
1. von dem Eivil-Senate des Gerichrshofs
zu Eßlingen zwischen Johannes Uebele,
Gastwirth zum goldenen Adler in Ulm,
AUMger, Appellanten, Wiederappellan=Den,
und dem Gastgeber Carl Siegele
in Stuttgart, Beklagten, Appellaten,
Wiederappellaten, den Ersaßz abhanden
gekommener Gelder betreffend;
5. von dem Civil-Senate des Gerichtshofs
zu Ellwangen, zwischen dem Herrn
Grafen von Waldek Pyrmont zu Gaildorf,
Beklagten, Appellanten, und den
Erben des Freihe - von Berlichingen
zu Jaxthausen, Oberamts Aalen, Kléger,
Appellaten, Wechselschuld samt
Zinsen betreffend.;
die Verufung je wegen Versäumung der
gesehlichen Nothfrist zu Einreichung der
Beschwerdeschrift von Amts wegen für
verlassen erklaͤrt.