Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

1) auf das Grund-Eigenthum, ohne die 
Gefälle 1,767, 384 fl. —kr. 
2) auf die Gebaͤude 416, 972 fl. 43kr. 
3) — — Gewerbe 311,979fl. 33kr. 
40 — — Gefälle 108,434 fl. 44kr. 
2,604,27 1fl. — kr. 
thut auf das erste Drittheil des Jahrs 
1833 ad 1) 589, 294 fl. 40 kr. 
— 2) 136,657 fl. 34 kr. 
— 3) 1083,995 fl. u## kr. 
— 4) 36,144fl. ö6 kr. 
868, ogo fl. 2okr. 
welche auf die — in der Beilage ersichtliche 
Weise auf die einzelnen Oberaͤmter, die 
Koͤnigl. Hof-Domainen-Kammer und die 
Besitzer der — aus der Staats-Kasse zu 
bezahlenden ewigen Renten vertheilt wer- 
den. 
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Da es fuͤr die Erhaltung der Ordnung 
in dem Staats-Haushalte und fuͤr die 
Bestreitung der Staats-Beduͤrfnisse von 
großer Wichtigkeit und dringend nothwen- 
dig ist, daß die Steuer-Gelder zu rechter 
Zeit eingehen, so wird den Koͤnigl. Ober- 
aͤmtern aufgegeben, nicht nur die Austhei- 
lung auf die einzelnen Orte und Guts 
Herrschaften nach der Grundlage des neuen 
provisorischen Carasters, und die Unter 
Austheilung auf die einzelnen Contribuen- 
ten unter Beachtung der deshalb vorlie, 
genden Bestimmungen alsbald vornehmen 
zu lassen, sondern auch solche Einleitungn 
zu treffen, daß die Oberamts= Pfleger 
mit Ablieferung der Steuern pönkllich 
einzuhalten im Stande sind. 
Stuttgart den zu. Oktober 183. 
Süskind.
	        
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