Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Tage bei dem staͤndischen Ausschusse sich 
legitimiren. 
Unser Ministerium des Innern ist mit 
der Bekanntmachung und Bollziehung des 
gegenwaͤrtigen Rescripts beauftragt. 
Gegeben Stuttgart den 31. Oktober 1825. 
Wilhelm. 
Der provisorische Chef des Departemenes des Innern: 
von Schmidlin. 
Auf Befehl des Königs: 
DOer Staats, Sekretär, 
Vellnagel. 
Dienst-Nachrlchten. 
Seine Königliche Majestáät ha- 
ben durch höchstes Dekret vom :5. v. M. 
das erledigte Oberamtogericht Rotten- 
burg dem seitherigen Dirigenten bei dem 
K. Gerichtsbof in Ellwangen, Ober-Tri 
bunal-Rath Kretschmer, auf sein unter- 
thánigstes Ansuchen, unter Velassung 
seines Titels und Rangs, in Gnaden zu 
übertragen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben durch 
böchstes Debret vom 25. v. M. dem Rese- 
rendär erster Classe, Otto, das Abtuariat 
bei dem Oberamtsgericht Herrenberg, und 
vermöge höchster Entschließung vom 26. 
v. M. die erledigte evangelische Pfarrei 
Gönningen, im Dekanat Tübingen, dem. 
Pfarrer Schopper, zu Göttelfingen, 
Dekanats Freudenstadt, zudigst uͤber 
tragen, auch 
durch höchste Entschließung vom 28. v. N. 
den Oberförster Landenberger, zu ## 
nang, auf das erledigte Forstamt Blaoben 
ren zu versehen und auf das hiedurch ub 
digte Forstamt Tettnang den Reviersörien 
Kolb, zu Blaubeuren, zu befördern gerr. 
Ferner haben Se. Königl. Maje- 
stät vermöge höchster Dekrete vom 2#. 
v. M. das erledigte Cameralamt Lustnes 
dem bisherigen Finanzkammer-“ A'chi 
Hoser, in Reutlingen, auf sein Ansücs 
gnädigst zu übertragen, und 
den Cameral-Verwalter Kaufmann 
zu Göppingen, auf sein Ausuchen in 3 
Pensionsstand zu versehen geruhr.
	        
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