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tigen Lebenswandels, auch einer kleinen
Unterschlagung, neben der Verbind=
lichkeit zu Pezahlung ihrer Arrest-
Azungs= und der Untersuchungs-
Kosten, unter Einrechnung eines Theils
ihres erstandenen Arrests als Strafe,
zu viermonatlicher Zuchthausstrafe
in Ludwigsburg, und nachheriger Ein-
sperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus.
mindestens auf die Dauer von drei
Monaten.
Am 16. September wurden:
17. auf den Grund der von dem O. A.
Gerichte Cannstadt geführten Unterfü-
chung:
a) Johann Georg Fischer, und
b) Daniel Zerwek, von Canstadt, wegen
in Genossenschaft veruͤbten großen und
qualificirten an ihrem Dienstherxn ver-
uͤbten Diebstahls, neben der Verbind-
lichkeit zum Ersatz der eigenen Haft-
und der Untersuchungs-Kosten zu glei-
chen Theilen, auch Verguͤtung des
Schadens unter solibarischer Verbind-
lichkeit, jeder zu meunmonatlicher
Festungsstrafe;
18. die bei dem Criminaglamte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Friedrike
Derothe Nirk, von Gablenberg, wegen
wiederholter gewerbsmäßiger Unzucht
in der Residenzstadt Stuttgart, neben
Bezahlung der Haft= Azungs= und
Untersuchungs-Kosten zu sechsmo-
natlicher Zuchthausstrafe;
19. die bei dem gedachten Criminalam
Stuttgart in Untersuchung gewesene
Elisabech Genthuer, von Altburg,
O. A. Calw, wegen vieler fortgesehter
Haus-Diebstähle, deren Gesamtbetrag
die Summe eines großen Diestahls über-
steigt, neben Bezahlung ihrer Hafst-
Azungs= und der Untersuchungs-Kosten
zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafez;
J0. die bei dem O. A.Gerichte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Barbars
Murr, von Untersielmingen, wegen
verheimlichter Schwangerschaft und hilf-
loser Geburt, auch eingestandenen Ehe-
bruchs, in Anbetracht der ihr zur Seite
stehenden Milderungs-Gruͤnde, neben
der Verbindlichkeit zu Bezahlung der
sämtlichen Untersuchungs = Kosten zu
fünfmonatlicher Zuchthausstrafe;
àl, der bei dem O.A. Gerichte Backnang
in Untersuchung gewesene David Klin-
ger, Webex von Jur, wegen mit Miß-
handlung verbundener Widersetlichkeit
gegen einen Landjäger, neben der Ver-
bindlichkeit zum Ersatze des Schadens
und der Arrest-Azungs= und Uncer-
suchungs-Kosten zu viermonatlicher
Festungsstrafe perurtheilt.