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Gotteszell und nachheriger Reklusion
in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf die Dauer von ein und ein-
halb Jahr;
5. Mathias Bachmann, von Langen-
schemmern, O.A. Biberach, wegen aus-
gezeichncten Diebstahls, neben dem Ko-
sten = Ersahe zu dreimenatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe und nachheriger
Einsperrung im Zwangs-Arbeitshause
zu Ulm bis zu erprobter Besserung, we-
nigstens aber auf sechs Monate;
4. die bei dem O. A. Gerichte Leurkirch in
Untersuchung gekommene Francisca
Kleiner, von Leeder, K. Baierischen
Land-Gerichts Buchloe, wegen wieder-
holten verbotswidrigen Eintritts in das
Königreich, wiederholter Landstreicherei
und Bettelns, neben dem Kosten= Er-
saße zu ein jähriger Zuchthausstrafe
in Ludwigsburg, mit Willkomm und
Abschied und nachheriger Auswelsung
aus dem Koönigreich unter Androhung
schärferer Ahndung für den Wiederbe-
tretungs, Fall verurtheilt.
An demselben Tage wurden
ferner:
5. auf den Grund der von dem O.A.Ge-
richte Göppingen geführten Untersi-
chung, Barbarg Hasler, aus Ulm,
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wegen im rechtlichen Sinne vierten Dieb-
stahls und oft wiederholten Vagirens,
wie auch wegen Angabe eines falschen
Namens und frecher Lügen vor Gerichr,
neben dem Kosten-Ersatze zu einjäh-
riger Zuchthausstrafe in Ludwigsburg,
nebst Willkomm und Abschied und nach-
heriger Einsperrung in das Zwangs-
Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf acht
Monate, und
der Rebstockwirth Georg Keßler, zu
Mengen, O. A. Saulgau, wegen Wider-
setzlichkeit und Injurien, mit Rücksicht
auf die schon früher wegen ähnlicher
Vergehen erstandenen Strafen, neben
Verfällung in einen Theil der Unter-
suchungs-Kosten zu fünfmonatlicher
Zuchthausstrase in Markgröningen ver-
urtheilt.
Unterm 1 September wurde:
l der fuspendirte Stadtschreiber Georg
Friedrich Wullen, zu Geißlingen wegen
Unterschlagung von zur Gantmasse des
Johannes Hummel, von Ueberkingen,
gehörigen Gegenständen, versuchter Er-
pressung, Verfehlungen gegen die Con-
scriptions = Geseße, Bezugs geseswidri-
ger Gebühren und anderer geringerer
Dienst-Vergehen seiner Stelle entsetzt,
zu Berkleidung eines öffentlichen Amtes
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