Zuchthausstrafe und nachherige Ein-
sperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf die Dauer von fünf Mona-
ten erkannt.
Am 31. December wurden ver-
urtheilt:
à:1. Jung Andreas Arnold, Bauer von
Hagenbach, Oberamts Reckarsulm, we-
gen Pflegschafts-Kassenrests und wegen
fälschlicher Angabe eines erlittenen
Raubs zum Behuf der Verdeckung die-
ses Restes, uch wegen versüchter Be-
stechung öffentlicher Diener, neben dem
Ersatze seines Restes samt Zinsen, und
neben Bezahlung der Untersuchungs-
22. Dorothea Aigner,
Kosten zu neunmonatlicher Festungs-
strafe; die Bestechungs-Summe von
:7 fl. 13 kr. aber wurde als dem Armen-
Fonds zu Reckarsulm verfallen erklaͤrt.
von Illingen,
Oberamts Maulbronn, wegen Ueber
schreitung der Confination, wegen wie-
derholten Vagirens und Bettelns, auch
Lügens vor Gericht, neben Bezahlung
ihrer Arrest-Azungs= und Untersu-
chungs -Kosten zu zweimonatlicher
Zuchthausstrafe und nachheriger Ein-
schließung in ein Zwangs-Arbeitshaus
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf die Dauer von zwei Mons-
ten.
àa. Civil = Senat.
1. In der Appellationssache von dem Ober-
amtogerichte Cannstadt zwischen dem
Steinhauer Gottlieb Veyhl daselbst,
Vorkläger, Nachbeklagten, Nien, und
den Erben des Zimmermeisters Heinrich
Veyhl von da, Vorbeblagten, Nach-
klägern, Aten, Zurückforderung einer
bezahlten Richtschuld in der Vorklage
und Anlehens-Forderung in der Nach-
klage betreffend, wurde der Vorkläger,
Nachbeklagte, Appellant, durch Urtheil
bom 2:2. November, ins. 5. December,
-
in der Vorklage wegen Mangels an
der appellabeln Summe, in der Nach-
klage aber wegen versäumter Nothfrist
zu Einreichung seiner Veschwerdeschrist
mit seiner Berufung unter Verurtheb
lung in die Kosten dieser Instanz abge-
wiesen.
In der Appellationssache von dem Stadt
gerichte Stuttgart zwischen dem Kauf-
mann Christian Fischer dafelbst, Bekl.,
Anten, und dessen Gattin Catharina,
geborne Fleischhauer, Kl., Arin, Rei-