Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Blatts eingeruͤckte) Erkenntniß, unter 
Verurtheilung des Rekurrenten in die 
Kosten zweiter Instanz lediglich bestaͤtigt. 
Den i11. Oktober wurde: 
2. in der Rekurssache des August Haag, 
von Stockheim, O. A. Brackenheim, das 
von dem Gerichtshofe zu Eßlingen un- 
term 17. Juli d. J. wegen Widersetich- 
keit wider ihn gescklie (S. G6os des 
Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß 
hinsichtlich der Serafbestimmung besti- 
tigt, und Rekurrent zum Ersastz der 
in zweiter Instanz erwachsenen Kosten 
für schuldig erblärt; 
5. in der Rekurssache des Joseph Klein 
und Johann Georg Spohn, von 
Köngen, O. A. Eßlingen, das von dem 
Gerichtshofe zu Eßlingen unterm 9. 
August d. J. gefällte (S. w57 des Reg. 
Blatts eingerückte) Erkenntniß 
a rücksichtlich des Joseph Klein abge- 
dndert und Reburrent sofort hinsicht- 
lich des ihm angeschuldigten Versuchs 
einer ehebrecherischen Nothzucht von 
der Instanz entbunden, dagegen wegen 
des ihm jedenfalls zur Last fallenden 
Versuches eines Ehebruches, neben 
Verfällung in einen angemessenen 
Theil der Untersuchungs= so wie in 
die Hälfte der Kosten zweiter Justanz 
zu sechswöchiger Festungsstrafe ver- 
urtheilt; 
5) in Betreff des Johann Georg Spohn 
der gegen das obengedachte, ihn wegen 
Erpressung verurtheilende Erbenm#niß 
eingelegte Rekurs wegen der von ihm 
nach Erdôffnung des Erkenntnisses ge- 
gebenen Erklärung, den Gnadenweg 
betreten zu wollen, als verzichtet ange- 
nommen und zurückgewiesen, übrigens 
Rekurrent zu Bezahlung der Hälfte 
der Kosten zweiter Instanz verurtheilt. 
Den -5. Oktober wurde: 
4. in der Rekurssache des Anton Pfister, 
von Friedingen, O. A. Riedlingen, das 
von dem Gerichtshofe zu Ulm unterm 
. Juni d. J. wider ihn gefällte (S. 5: 
des Reg. Blatts eingerückte) Erkenm- 
niß abgeändert, und Rekurrent sofort 
wegen thätlicher Widersetlichkeit gegen 
einen Landjäger und andere obrigkeit- 
liche Personen, neben Verfällung in die 
Untersuchungs= so wie in die in zweiter 
Instanz erwachsenen Kosten zu einer 
dreimonatlichen Festungsstrafe ver- 
urtheilt; 
5. in der Rekurssache des Johannes Bo- 
finger, von Lomersheim, O. A. Maul- 
bronn, das von dem Gerichtshofe zu 
Eßlingen, wegen Kassen= Eingriffs und 
zu Bedeckung desselben verübter Fl-
	        
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