Blatts eingeruͤckte) Erkenntniß, unter
Verurtheilung des Rekurrenten in die
Kosten zweiter Instanz lediglich bestaͤtigt.
Den i11. Oktober wurde:
2. in der Rekurssache des August Haag,
von Stockheim, O. A. Brackenheim, das
von dem Gerichtshofe zu Eßlingen un-
term 17. Juli d. J. wegen Widersetich-
keit wider ihn gescklie (S. G6os des
Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß
hinsichtlich der Serafbestimmung besti-
tigt, und Rekurrent zum Ersastz der
in zweiter Instanz erwachsenen Kosten
für schuldig erblärt;
5. in der Rekurssache des Joseph Klein
und Johann Georg Spohn, von
Köngen, O. A. Eßlingen, das von dem
Gerichtshofe zu Eßlingen unterm 9.
August d. J. gefällte (S. w57 des Reg.
Blatts eingerückte) Erkenntniß
a rücksichtlich des Joseph Klein abge-
dndert und Reburrent sofort hinsicht-
lich des ihm angeschuldigten Versuchs
einer ehebrecherischen Nothzucht von
der Instanz entbunden, dagegen wegen
des ihm jedenfalls zur Last fallenden
Versuches eines Ehebruches, neben
Verfällung in einen angemessenen
Theil der Untersuchungs= so wie in
die Hälfte der Kosten zweiter Justanz
zu sechswöchiger Festungsstrafe ver-
urtheilt;
5) in Betreff des Johann Georg Spohn
der gegen das obengedachte, ihn wegen
Erpressung verurtheilende Erbenm#niß
eingelegte Rekurs wegen der von ihm
nach Erdôffnung des Erkenntnisses ge-
gebenen Erklärung, den Gnadenweg
betreten zu wollen, als verzichtet ange-
nommen und zurückgewiesen, übrigens
Rekurrent zu Bezahlung der Hälfte
der Kosten zweiter Instanz verurtheilt.
Den -5. Oktober wurde:
4. in der Rekurssache des Anton Pfister,
von Friedingen, O. A. Riedlingen, das
von dem Gerichtshofe zu Ulm unterm
. Juni d. J. wider ihn gefällte (S. 5:
des Reg. Blatts eingerückte) Erkenm-
niß abgeändert, und Rekurrent sofort
wegen thätlicher Widersetlichkeit gegen
einen Landjäger und andere obrigkeit-
liche Personen, neben Verfällung in die
Untersuchungs= so wie in die in zweiter
Instanz erwachsenen Kosten zu einer
dreimonatlichen Festungsstrafe ver-
urtheilt;
5. in der Rekurssache des Johannes Bo-
finger, von Lomersheim, O. A. Maul-
bronn, das von dem Gerichtshofe zu
Eßlingen, wegen Kassen= Eingriffs und
zu Bedeckung desselben verübter Fl-