Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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(Schuld-Documenten und dadurch ver- 
schuldeter bedeutender Vermdgens-Be- 
einträchtigung, neben Bezahlung sämt- 
licher Kosten zu siebenmonatlicher 
Festungsstrafe; 
15. auf den Grund der von dem O. A. Ge- 
richte Brackenheim geführten Unterfu- 
chung: 
6 der gewesene Gemeinde-Pfleger Frie- 
drich Kurz, von Dürrenzimmern, 
wegen verschuldet gesetzten Kassen- 
Rests bei der früher von ihm verwal- 
teten Gemeinde= Pflege, wegen Fäl- 
schung zum Behufe der Verdeckung 
desselben, sodann wegen Unterschla- 
wwegen Unterschlagung von Zinsen aus 
einem heimlich mit Cassen-Geldern be 
strittenen Caurions-Kapital von voofl. 
und wegen fälschlicher Uebergabe diese- 
Kapitals statt baaren Geldes, neben 
Cassation von seiner Gemeinderaths- 
(Stelle und Unfähigkeits-Erklä, 
(ung zu Bekleidung eines öffentliche 
Amts zu einer vierwöchigen Fe 
sstungsstrafe innerhalb der Festung, # 
wie zum Schadens-Ersaß, auch Be 
zahlung von der Untersuchungs-K# 
sten. 
Am 14. Oktober wurden ver- 
urtheilt: 
gung von Zinsen aus einem heimlich 34. der bei dem O. A. Gerichte Cannstadt in 
mit Kassen= Geldern bestrittenen Cau- 
tions-Capital von 2oofl., neben dem 
Ersatze des Schadens, auch Bezahlung 
der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, 
und neben der Cassation von seiner 
Gemeinderaths-Stelle, und Unfaͤhig- 
keits-Erklärung zu Bekleidung 
eines öffentlichen Amtes zu zweimo- 
natlicher Festungsstrafe innerhalb 
der Festung; 
b) der gewesene Gemeinde-Pfleger Gott- 
lieb Vogel, von Dürrenzimmern, we- 
gen Fälschung zum Behufe der Ver- 
deckung des von seinem Amts-Vorgän- 
tger Kurz gesehten Kassen-Rests und 
Untersuchung gekommene vormalize 
Previsor Wolbold, von Sindelfingn, 
wegen wiederholter gewerbsmäßig ver 
übter Betrögereien, neben der Verbind 
lichkeit zum Ersatz des Schadens und 
der Haft= und Untersuchungs-Kosten 
zu zehenmonatlicher Festungsstrafe; 
15. Christiane Löffelhardt, von Lim- 
mersbach, O. A. Backnang, wegen eines 
großen und eines kleinen Diebstahls, 
welche den fünften Diebstahl ausmachen, 
ferner wegen im rechtlichen Sinne sechs- 
ten Unzuchts-Vergehens, wiederholten 
Vagirens, und Bettelns, Angabe eines 
falschen Namens, auch Lügen und
	        
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