Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

son 
Miurien vor Gericht, neben dem Er- 
sate des Schadens und Bezahlung ihrer 
Arrest= Azungs= und 1 der Untersu- 
chungs-Kosten zu vier jähriger Zucht- 
hausstrase mit Willkomm und nach-: 
heriger Einsperrung in ein Zwangs= 
Arbeitshaus, wenigstens auf die Dauer- 
von zwei Jahren. 
Am- 16. Oktober wurden: 
16) auf den Grund der von dem O. A. Ge-- 
richte Brackenheim verhandelten Unter- 
süchung wider-Christoph Schmalzhaf“ 
und Cons. von: Massenbach: 
)Johann Georg Ehrenfried, wegem 
thätlicher Mißhandlung des Caspar 
Wehrle, verbunden mit in zusammen 
gerotteten Haufen begangener Wider- 
senlichkeit gegen Forstbediente, zu drei- 
jähriger Festungsstrafe; 
b) Johann:Georg Bökel, wegen wie- 
derholren Waldfrevels und thätlicher, 
mit Mißhandlung verbundener, in zu- 
sammen gerotteten Haufen begangener 
Widerseßlichkeit gegen Forstbediente, 
zu zweijähriger. 
o) Gottlieb Käser, wegen Mißhandlung: 
des Waldschüßen: Laisle, und Mit- 
wirkung zu der schweren Verwundung: 
des Dominiküs Reichert: von Massen- 
bachhausen, und wegen der in zusam- 
men gerotteten Haufen: gegen Forst- 
biener brgangenen Widerseplichkeit, zu: 
dreimund einhalbjähriger, 
d), Jakob Ehrenfried, wegen Mit- 
wirkung zu der Verwandung des Rei- 
chert und der dabei begangenen Wider- 
setlichkeit, zu dreijähriger. 
mt.) Christian Wagnur'; wegen entfern; 
ter Theilnahme am der gegen Forst= 
diener begangenen, mit tddrlichem Aus- 
gange begleiteten Widerse-ichkeit, zu 
neunmonatlicher, und' 
Andreas Müller, wegen’ Waldfre- 
vels und Theilnahme an der in zu- 
sämmen gekotteten Haufen gegen Forst- 
diener begangenen Widerseßzlichkeit zu 
fünfzehenmonarlicher Festungs-= 
Arbeitsstrafe verurtheilt, und jedem 
der Verurtheilten seine Hast= und 
ein angemessener Theil der Untersu- 
chungs-Kosten zugeschieden. 
Am :: Oktober wurde: 
1y7:. dem Scháfer Melchior Cichborn, von 
Mökmähl, O. A. Neckarsulm, wegen 
tumultuarischen Betragens und dem 
Fakob Kohler, von Groß-Eichholzheim, 
zugefügten lebensgefährlicher Körper- 
Verlehung, welche mit langwährenden 
nachtheiligen Folgen verbunden ist, auch 
wegen Verwundung des Jakob Hebeif, 
von Reicherkshausen, neben der Ver- 
bindlichkeit zum Ersatz des Schadens
	        
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