Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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An demselben Tage wurde: 
5. die Ehe zwischen Anne Marie Wid- 
mann, von Bergselden, O. A. Sulz, 
Kl., und Johannes Bek daselbst, Bekl., 
wegen Impotenz des Bekl. unter Ver- 
urtheilung desselben in die Kosten als 
nichtig aufgehoben. 
III. Gerichtshof für den Jaxt -Kreis. 
1. Criminal-Senat. 
Unter dem 7. Oktober wurde: 
1. auf eine vor dem O.A. Gerichte zu Kün- 
zelsau geführte Untersuchung: 
·) Michael Ziegler, von Dörzbach, 
wegen wlederholten Concubinats, wegen 
übten großen Betruge, zu viermo= 
natlicher Festungsstrafe verurtheilt; 
2. auf den Grund einer von demselben O. A. 
Gerichte verhandelten Untersuchung: 
) Magdalene Walter, von Nürtin= 
eines großen in Verbindung mit An- 
dern verübten Betrugs, so wie wegen 
Verlehung des Handgelübdes, zu acht- 
monatlicher Festungsstrafe und nach- 
heriger Stellung unter polizeiliche Aus- 
sicht; 
b) Susanne Bernhard, von Laibach, 
wegen fortgesehten Concubinats, wegen 
eines in Verbindung mit Andern verüb- 
ten großen Betrugs und Verletzung des 
Handgelübdes, zu siebenmonatli- 
cher Zuchthausstrafe mit Einrechnung 
der ihr früher zuerkannten noch nicht 
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strafe und nachheriger Stellung unter 
polizeiliche Aufsicht; 
c) Johann Rudolph, von Laibach, we- 
gen Miturheberschaft bei einem ver- 
gen, wegen wiederholten Vagirens, 
Bettelns, und falscher Angabe ihrer 
persönlichen Verhältnisse, mit Rücksicht 
auf die mehrfachen wegen gleicher Ver- 
gehen schon erlittenen Bestrafungen. 
mit viermonatlicher Zuchthaus, 
Krafe und nachheriger viermonarli- 
cher Rekluston in einem Zwangs-Ar- 
beitshause; 
b) Catharine Hofmann, von Schön- 
bühl, O. A. Mergentheim, wegen glei, 
cher Vergehen, so wie wegen Unzucht, 
unter gleichmäßiger Berücksichtigung 
der wegen der erstern Vergehen schon 
erlittenen mehrfachen Bestrafungen, 
mit viermonatlicher Zuchthausstre- 
fe belegt, und gegen Beide nachherige 
strenge polizeiliche Aufsicht angeordnet.
	        
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