Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

mann aus Hornberg, wegen Real- 
Innurie und dadurch verschuldeter Töd- 
tung, neben Vezahlung der sämtli- 
chen Arrest-Azungs-Untersuchungs-Le- 
gal-Inspections= und der versuchten 
Heil-Kosten, zu zweijéhriger Fe- 
stungsstrafe verurtheilt; 
u gegen die bei dem Oberamtsgerichte 
Schorndorf in Untersuchung gekommene 
Christiane Thudium, von Beutelsbach, 
über die ihr unterm F. Rovember 1837. 
wegen dritten Diebstahls zuerkannte acht- 
monatliche Zuchthaus= und achtmonat- 
liche Zwangs-Arbeitshausstrafe, we- 
gen wiederholten Vagirens und wieder- 
holten verbotenen Betretens der Ress- 
denz-Stadt, neben Bezahlung der 
sämtlichen Untersuchungs-Kosten eine 
weitere viermonatliche Zuchthaus- 
Ktrafe und viermonatliche Reclusion 
in einem Zwangsarbeitshaus erkannt. 
Am 5. December wurden ver- 
urtheilt: 
3. Georg Carl Kaltdorf, von Charlot= 
tenberg, Oberamts Oehringen, auf 
den Grund einer vor dem Oberamage= 
richte Oehringen geführten Untersuchung 
wegen wiederholten Bettelns und Va- 
girens, zu einer sechsmonatlichen 
Zwangs-Arbeitshausstrafe; 
4. auf den Grund einer vor dem Ober- 
amtsgerichte Hall verhandelren Unter- 
suchung, Christine Huber von Dörr- 
nast, Oberamts Weinsberg, wegen gro- 
b'en und ausgezeichneten Diebstahls und 
Scortation, zu fünfmonatlicher 
Luchthausstrafe; 
5. die bei dem Oberamtsgerlchte Welzheim 
in Untersuchung gek stmagd, 
Catharine Müller von Holdis, we- 
gen abgelegten falschen Zeugnisses und 
abgeschwornen Meineides zu sechsmo- 
natlicher Zuchthausstrafe; 
6. auf den Grund einer bei dem Ober- 
amtsgerichte Crailsheim verhandelten 
Untersuchungssache, Barbara Hof- 
mann von Lautenbach, wegen Theil- 
nahme und Mitwissenschaft an Dieb- 
stählen, so wie wegen wiederholten Ba- 
girens mit léderlichem Gesindel, zu 
sechsmonatlicher Zwangs-Arbeitsê- 
hausstrafe. 
Den 9. December wurde: 
7. auf den Grund einer vdr dem Ober- 
amtsgerichte Welzheim verhandelten Un- 
tersuchung, Louise Wuͤrger, von Lorch, 
wegen wiederholter Betruͤgereien, Va- 
girens und Fuͤhrung eines falschen Na- 
mens, zu ein und einhalbjähriger 
Zuchthausstrafe und neunmonatli- 
cher Reclusion in einem Zwangsarbeits- 
haus, verurtheilt;
	        
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