a) der gewesene Gensd'arme und nun-
mehr bei der großherzoglich Hessischen
Saline in Ludwigshall als Sieder an-
gestellte Johann Friedrich Hahn, von
Maulbronn, wegen schwerer Körper-
Verlehung, so wie wegen Bestechung,
neben seiner, schon von der Militär-
Behörde auogesprochenen Entlassung
von der Gensd'armerie, zu viermo-
natlicher, und
b) Mathäus Stiefel,
Oberamts Welzbeim,
den Ortsschulthei stossener Ver-
bal= „Injurien, thätlicher Widersetich-
keit bei der deßwegen gegen ihn erkann=
ten Incarceration, und nachgefolgter
gewaltsamer Befreiung eines zu ver-
haftenden Orts-Bürgers durch Miß-
handlung und Entwaffnung des Gens-
darrmen und des Polizeidiener#, so wie
wegen anderwärtiger Verbal= und
Real-Injurien, zu einjähriger Fe-
stungsstrafe verurtheilt worden.
An demselben Tage wurde:
von Alfdorf,
wegen gegen
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14. gegen den bei dem Oberamtsgerichte
Ellwangen, in Umersuchung gekomme-
nen Leonhard Dauser, von Schneid-
heim, Oberamts Ellwangen, wegen
Raubs und Unterschlagung, so wie we-
gen verbotenen Spielens, neben Ersatz
des Schadens und der Bezahlung der
Arrest-Azungs= und Untersuchungs-
Kosten unter Verücksichtigung der vor-
liegenden mildernden Momente, eine
zwei und einhalbjährige Festungs=
strafe erkannt.
Den 17. December wurde:
15. auf den Grund einer vor dem Ober-
amtgerichte Oehringen verhandelten Un-
suchung der Ortssteuer-Einnehmer Adam
Keim, von Buchorn, wegen unordent-
licher Rechnungsführung, und dadurch
veranlaßten Eassen-Rests, von seiner
Stelle emlassen, und zu vierzehnts=
giger Gefängnißstrafe verurtheilt;
16. gegen den vor dem Oberamtögerichte
Oehringen in Untersuchung, gestande-
nen Leonhard Stubmann, von Kir-
chensall, wegen grober Körper-Verle-
zung eine einjährige Festungsstrafe
und fünfundzwanzig Stockstrei-
chen erkannt.
Den 19. December wurde:
17. auf den Grund der von dem Ober-
amtsgerichte Mergentheim verhandelten
Untersuchungssache gegen Johann Georg
Köber, von Wachbach, Oberamts Mer-
gentheim, wegen mehrerer wiederholter
zum Theil großer und ausgezeichneter
Diebstähle, so wie wegen mehrerer Be-
trugshandlungen, eine neunmonatli-
che Zuchthausstrafe erkannt;
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