Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Umständen veröbter Diebstähle, welche 
den zweiten Räckfall des Angeschuldig- 
ten in diese Art von Verbrechen begrün- 
den, wegen wiederhosten Vagirens, wie- 
derholten Wiedereinrritts in das König- 
reich und anderer geringerer Vergchen, 
zu zwei und einhalbjáhriger Fe- 
stungs-Arbeitsstrase, mit Willkomm 
und Abschied und nachheriger Aus- 
weisung aus dem Koönigreich unter. 
geschärfter Straf-Androhung fär den 
Fall der Rückkehr, und 
b) Maria Anna Huth., von Schwein- 
hausen) wegen eines großen und qua- 
lisicirten Diebstahls, welcher den ersten 
Räückfall der Angeschulbigten in diese 
Art von Berbrechen begrändet, wegen 
Diebstahls-Begülinstigung und anderer 
geringerer Vergehen, zu neunmo- 
natlicher Zuchthausstrafe in Mark- 
gröningen, mit Willkomm und nach- 
heriger Einsperrung in das Zwangs- 
Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter 
Besserung, wenigstens aber auf die 
Dauer von sechs Monaten, verur- 
theilt; zugleich wurde hinsichtlich des 
Schadens= und Kosten, Ersatzes das 
Angemessene verfügt. 
Den 19. November wurde: 
6. Barbara Jäger, von Oethlingen, 
O.A. Kirchheim, wegen wiederholten 
Vagirens und Bettelns, neben dem 
Kosien-Ersatze zur Einsperrung in das 
Zwango-Arbeltshaus in Ulm bis zu er- 
probter Besserung, wenigstens aber auf 
die Dauer von neun Monatenz ferner 
9. auf den Grund der vor dem O.A.-Ge- 
richt Ulm gepflogenen Untersuchung: 
Joseph Belstler, von Weisenstein, 
wegen oft wiederholten Vagirens und 
unzüchtigen Umgangs mit Walpurga 
Nagel, von Winzingen, zu fünf und 
einhalbmonatlicher, und 
b) Walpurga Nagel, wegen gleicher 
Vergehen und wegen Diebstahls= Be- 
günstigung, zu viermonatlicher 
Zwangs= Arbeitshausstrafe in Ulm 
verurtheiltz auch rücksichtlich der Kosten 
gegen beide Angeschuldigte das Ange- 
messene verfägt. 
Den 2.0. November wurde: 
10. auf den Grund der von dem O.A.Ge- 
richte Münsingen geführten Untersu- 
chung: 
w) der vormalige Bürgermeister Anton 
Bierer, von Münzdorf, wegen gro- 
bhen, theils durch Kassen-Eingriffe, 
theils durch gesehbwidrige Ausgaben 
herbeigeführten Kassenrests als Bür- 
germeister, sodann wegen geführter 
Nebenrechnungen mit Theilnahme an 
Fälschung von Rechnungs-Urkunden
	        
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