Die polnische Verfassung von 1791. 113
Schlachtizen über Millionen slavischer, litthauischer, deutscher, jüdischer,
walachischer Unterthanen, die mit ihren grausamen Herren kein Recht
und kein Gefühl gemein hatten. Oesterreich, dem katholischen Adelsstaate
innerlich verwandt und seit Jahrhunderten beständig mit ihm verbündet,
konnte von einer neuen Theilung keinen wesentlichen Gewinn mehr erwarten
und hoffte vielmehr in einem erstarkten polnischen Reiche eine
Deckung zugleich gegen Rußland und gegen Preußen zu finden. Der
preußische Staat dagegen war im Kampfe wider den sarmatischen Nachbarn
aufgewachsen und hatte von dem Wiederaufleben der polnischen
Macht eine schwere Gefährdung seiner deutschen Weichsellande zu befürchten.
Er durfte sich bei dem Ergebniß der ersten Theilung nur dann
beruhigen, wenn Polen eine unschädliche Mittelmacht blieb und mindestens
Thorn und Danzig mit Westpreußen vereinigt wurden; es war unmöglich,
die beiden wichtigsten Plätze des deutschen Weichselthales jetzt, da sie
rings von preußischem Gebiet umschlossen waren, noch auf die Dauer in
den Händen eines fremden Eroberers zu lassen, der seinen alten Raub
nicht mehr zu behaupten vermochte. Alle Erwägungen der Klugheit
drängten die polnischen Großen, die Freundschaft Preußens durch nachgiebiges
Entgegenkommen zu gewinnen. Aber selbst die furchtbare Erfahrung
des Jahres 1772 hatte den kopflosen Uebermuth dieses Adels nicht
zur Besinnung gebracht. Nach wie vor zerfleischte sich das unselige Volk
in wüthenden Parteikämpfen; in Warschau blieb die Hoffnung unverloren
den weißen Adler dereinst noch auf der Grünen Brücke von Königsberg
aufzurichten.
Nach einem kurzen Versuche der Annäherung zeigte sich die polnische
Politik den westlichen Nachbarn wieder entschieden feindselig; der alte
Todhaß gegen die Deutschen, die Protestanten, die Eroberer der Weichselmündung
brach wieder aus. Der Staatsstreich einer siegreichen Partei
legte dem Lande am 3. Mai 1791 eine neue Verfassung auf, welche in
Preußen als eine Kriegserklärung gelten mußte: die polnische Krone wurde
mit verstärkter Macht ausgestattet und dem albertinischen Hause erblich
übertragen. Jene unnatürliche Verbindung zwischen Sachsen und Polen,
die schon einmal lange Jahrzehnte hindurch, wie Friedrich Wilhelm I. zu
sagen pflegte, den preußischen Staat in einen „Käficht“ gesperrt hatte,
sollte also für alle Zukunft sich erneuern; eine slavisch-katholische Macht,
zweimal so volkreich als Preußen selber, dem deutschen Norden verfeindet
durch Volksthum, Glauben und uralte Erinnerungen, beherrscht von
einem Fürstenhause, das unfehlbar dem Einfluß des römischen Nuntius
und des österreichischen Gesandten verfallen mußte, drohte bis in die Mitte
Deutschlands vorzudringen, den preußischen Staat im Süden wie im
Osten zu umklammern. Und dieser Plan, der das Dasein der preußischen
Großmacht, die gesammte Arbeit der Hohenzollern seit dem Großen Kurfürsten
wieder in Frage stellte, fand eifrige Förderung bei Kaiser Leopold,
v. Treitschke, Deutsche Geschichte. 1. 8