Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

Die  polnische  Verfassung  von  1791.  113

Schlachtizen  über  Millionen  slavischer,  litthauischer,  deutscher,  jüdischer,
walachischer  Unterthanen,  die  mit  ihren  grausamen  Herren  kein  Recht
und  kein  Gefühl  gemein  hatten.  Oesterreich,  dem  katholischen  Adelsstaate
innerlich  verwandt  und  seit  Jahrhunderten  beständig  mit  ihm  verbündet,
konnte  von  einer  neuen  Theilung  keinen  wesentlichen  Gewinn  mehr  erwarten
  und  hoffte  vielmehr  in  einem  erstarkten  polnischen  Reiche  eine
Deckung  zugleich  gegen  Rußland  und  gegen  Preußen  zu  finden.  Der
preußische  Staat  dagegen  war  im  Kampfe  wider  den  sarmatischen  Nachbarn
  aufgewachsen  und  hatte  von  dem  Wiederaufleben  der  polnischen
Macht  eine  schwere  Gefährdung  seiner  deutschen  Weichsellande  zu  befürchten.
  Er  durfte  sich  bei  dem  Ergebniß  der  ersten  Theilung  nur  dann
beruhigen,  wenn  Polen  eine  unschädliche  Mittelmacht  blieb  und  mindestens
Thorn  und  Danzig  mit  Westpreußen  vereinigt  wurden;  es  war  unmöglich,
  die  beiden  wichtigsten  Plätze  des  deutschen  Weichselthales  jetzt,  da  sie
rings  von  preußischem  Gebiet  umschlossen  waren,  noch  auf  die  Dauer  in
den  Händen  eines  fremden  Eroberers  zu  lassen,  der  seinen  alten  Raub
nicht  mehr  zu  behaupten  vermochte.  Alle  Erwägungen  der  Klugheit
drängten  die  polnischen  Großen,  die  Freundschaft  Preußens  durch  nachgiebiges
  Entgegenkommen  zu  gewinnen.  Aber  selbst  die  furchtbare  Erfahrung
  des  Jahres  1772  hatte  den  kopflosen  Uebermuth  dieses  Adels  nicht
zur  Besinnung  gebracht.  Nach  wie  vor  zerfleischte  sich  das  unselige  Volk
in  wüthenden  Parteikämpfen;  in  Warschau  blieb  die  Hoffnung  unverloren
den  weißen  Adler  dereinst  noch  auf  der  Grünen  Brücke  von  Königsberg
aufzurichten.

Nach  einem  kurzen  Versuche  der  Annäherung  zeigte  sich  die  polnische
Politik  den  westlichen  Nachbarn  wieder  entschieden  feindselig;  der  alte
Todhaß  gegen  die  Deutschen,  die  Protestanten,  die  Eroberer  der  Weichselmündung
  brach  wieder  aus.  Der  Staatsstreich  einer  siegreichen  Partei
legte  dem  Lande  am  3.  Mai  1791  eine  neue  Verfassung  auf,  welche  in
Preußen  als  eine  Kriegserklärung  gelten  mußte:  die  polnische  Krone  wurde
mit  verstärkter  Macht  ausgestattet  und  dem  albertinischen  Hause  erblich
übertragen.  Jene  unnatürliche  Verbindung  zwischen  Sachsen  und  Polen,
die  schon  einmal  lange  Jahrzehnte  hindurch,  wie  Friedrich  Wilhelm  I.  zu
sagen  pflegte,  den  preußischen  Staat  in  einen  „Käficht“  gesperrt  hatte,
sollte  also  für  alle  Zukunft  sich  erneuern;  eine  slavisch-katholische  Macht,
zweimal  so  volkreich  als  Preußen  selber,  dem  deutschen  Norden  verfeindet
durch  Volksthum,  Glauben  und  uralte  Erinnerungen,  beherrscht  von
einem  Fürstenhause,  das  unfehlbar  dem  Einfluß  des  römischen  Nuntius
und  des  österreichischen  Gesandten  verfallen  mußte,  drohte  bis  in  die  Mitte
Deutschlands  vorzudringen,  den  preußischen  Staat  im  Süden  wie  im
Osten  zu  umklammern.  Und  dieser  Plan,  der  das  Dasein  der  preußischen
Großmacht,  die  gesammte  Arbeit  der  Hohenzollern  seit  dem  Großen  Kurfürsten
  wieder  in  Frage  stellte,  fand  eifrige  Förderung  bei  Kaiser  Leopold,

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  1.  8