Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Zollsätze.
Benennung  der  Gegenstände.  1—  1  1#  *
Thlr.  Sgr.  Thlr.  Sar.—hr.  Sgr.  Thlr.Sgr.
K.  Xr  Fl.  Xr.  +  Xr.  Fl.  Xr.
Thonwaaren.
Gemeine  Töpferwaaren)  Fliesen)  Schmelztiegel,
irdene  Pfeisen  Frei
Einfarbiges  oder  weißes  Fayence  oder  Steingut  .  1  22;r
3  33
Bemalte,  bedrucktes,  vergoldetes  oder  verfilbertes
Fayence  oder  Steingnt  3  5  2  .
5  323  380
Porzellan,  weiffeee  3  5  1.223
5  323  3  32
Porzellan)  farbiges  und  weißes  mit  farbigen  Streisen)
  auch  bemaltes  oder  vergoldetes)  Thonwaaren
aller  Art  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien
(mit  Ausnahme  von  edlen  Metallen)  echt  vergoldetem
  oder  versilbertem  Metall,  Schildpatt,
echten  Perlen,  Korallen  oder  Steinen)n  5  .  4
S  45  7
Verschiedene  Waaren.
Künstliche  Buniien  34  .  300
6  59  30  5250
Zugerichtete  Schmuckfedhen.  34  .  30.
59  30  5230
Herrenhüte:
von  Filz)  aus  Wolle  oder  Haaren,)  unstaffirt.
staffirt  oder  garnirnrnt  ...  25  .  15.
43  45  26  15
Seidenhüte,  unstaffirt,  staffirt  oder  garnirt34  .  .30.
59  30  52  30
Strohbaͤnder  aller  Art.  ..  .......  ..  ...  .  20
1  10
Span-,  Rohr-,  Bast-)  Palm-,  Strohhüte  ohne
Garnitttrr  ...  vom  Stück  2