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angebracht hatte, mindestens als ebenso unpolitisch und unklug
erwiesen. Dieser Umstand konnte nicht ohne Einfluss
auf die Beratungen bleiben, welche eine Antwort auf Adrians
Wünsche zum Ziele hatten.
Wir haben gesehen, wie sowohl im Regiment als auch
im Ständerat die Ansicht durchgedrungen war, es könne
erst ‘nach eingehender Besichtigung und Besprechung der
schriftlich niedergelegten Meinungs- und Willensäusserungen
des Papstes diesem ein Bescheid gegeben werden. Schon damit
hatte man dem Nuntius gezeigt, dass man die Bestimmungen
des Wormser Reichsabschiedes nicht mehr ihrem ganzen
Umfange nach anzuerkennen gewillt war und schon im Begriff
stand, eine neue Norm für diese kirchlichen Fragen zu
schaffen.
Aus vier Geistlichen und vier Weltlichen setzte sich
ein Ausschuss zusammen, welcher die Aufgabe hatte, für die
dem Nuntius schriftlich zu übermittelnde Antwort eine Grundlage
auszuarbeiten.!) Diese sollte dann zu weiterer Prüfung
dem grossen Ausschuss der Stände vorgelegt und in der dadurch
gewonnenen Umgestaltung dem Regiment zur Begutachtung
übermittelt werden. Auf diese Weise musste es
möglich werden, die verschiedensten Ansichten zu Tage zu
fördern und in gebührender Weise zu berücksichtigen. Natürlich
kam aber das meiste darauf an, wie die erste grundlegende
Fassung ausfallen würde Da ist es nun für den
gedeihlichen Fortgang der romfeindlichen Bewegung ein
ausserordentlicher Vorteil gewesen, dass in jenen engeren
Ausschuss ein Mann gewählt wurde, der bei umfassendstem
Verständnis für die Ziele dieser Bewegung”) und bei ausge-1)
Planitz am 15. Jan. 1523. „Iczuntt handelt man des Luthers
halben auff des bebstl. nunctio übergebene suplicacion. Darzcu haben
die geistlichen vorordentt den erczbischoff v. Salczburgk, der hatt es
annemen mussen, wie woll er es eczlich mall abschluge, den bischoff
v. Augspurgk, die zwen vicarien v. Bambergk u. Freysingen, her
Hanssen von Schwarczbergk, er Sebastian vom Rotenheyn u. doctor
Werter u. doctor Zcoch, Meydburgischer canczler, gott gebe das sie
wollen treffen und gutt machen.“
2) Vgl. Luthers Brief an Schwarzenberg v. 21. Sept. 1522 (de